art._5_resettlementverordnung
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| >vi) Personen mit Behinderungen; | >vi) Personen mit Behinderungen; | ||
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| - | vii) Personen, für die eine absehbare alternative dauerhafte Lösung nicht gegeben ist, insbesondere Personen, die sich in einer langwierigen Flüchtlingssituation befinden; | + | >vii) Personen, für die eine absehbare alternative dauerhafte Lösung nicht gegeben ist, insbesondere Personen, die sich in einer langwierigen Flüchtlingssituation befinden; |
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| >b) im Falle einer Aufnahme aus humanitären Gründen die Familienangehörigen gemäß Absatz 4 von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, | >b) im Falle einer Aufnahme aus humanitären Gründen die Familienangehörigen gemäß Absatz 4 von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, | ||
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