Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


art._5_rueckfuehrungsrichtlinie

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
art._5_rueckfuehrungsrichtlinie [2025/12/06 16:51] marcelart._5_rueckfuehrungsrichtlinie [2026/06/02 11:46] (aktuell) marcel
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Art. 5 Rückführungsrichtlinie: Grundsatz der Nichtzurückweisung, Wohl des Kindes, familiäre Bindungen und Gesundheitszustand ====== ====== Art. 5 Rückführungsrichtlinie: Grundsatz der Nichtzurückweisung, Wohl des Kindes, familiäre Bindungen und Gesundheitszustand ======
 +
 +===== - Wortlaut =====
 +
 +>Bei der Umsetzung dieser Richtlinie berücksichtigen die Mitgliedstaaten in gebührender Weise:
 +>
 +>a) das Wohl des Kindes,
 +>
 +>b) die familiären Bindungen,
 +>
 +>c) den Gesundheitszustand der betreffenden Drittstaatsangehörigen,
 +>
 +>und halten den Grundsatz der Nichtzurückweisung ein.
  
 ===== - Allgemeines ===== ===== - Allgemeines =====
  
-==== - EuGH, Urteil vom 04.09.2025, C‑313/25 ====+==== - EuGH, Urteil vom 04.09.2025, C‑313/25 PPU, Adrar ====
  
 Entscheidungsformel: Entscheidungsformel:
art._5_rueckfuehrungsrichtlinie.1765036263.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel