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art._5_rueckfuehrungsrichtlinie

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 ====== Art. 5 Rückführungsrichtlinie: Grundsatz der Nichtzurückweisung, Wohl des Kindes, familiäre Bindungen und Gesundheitszustand ====== ====== Art. 5 Rückführungsrichtlinie: Grundsatz der Nichtzurückweisung, Wohl des Kindes, familiäre Bindungen und Gesundheitszustand ======
 +
 +===== - Wortlaut =====
 +
 +>Bei der Umsetzung dieser Richtlinie berücksichtigen die Mitgliedstaaten in gebührender Weise:
 +>
 +>a) das Wohl des Kindes,
 +>
 +>b) die familiären Bindungen,
 +>
 +>c) den Gesundheitszustand der betreffenden Drittstaatsangehörigen,
 +>
 +>und halten den Grundsatz der Nichtzurückweisung ein.
  
 ===== - Allgemeines ===== ===== - Allgemeines =====
art._5_rueckfuehrungsrichtlinie.1765036398.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel