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art._60a_aufenthaltsgesetz

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art._60a_aufenthaltsgesetz [2026/07/31 16:12] – +VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2025, 8 L 1143/24 marcelart._60a_aufenthaltsgesetz [2026/07/31 16:16] (aktuell) – [2.2 Zu Abs. 4: Duldungsbescheinigung] marcel
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 3. In besonders gelagerten Fällen können Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ausnahmsweise auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen auslösen. Eine Ausnahme wird vor allem dann in Betracht kommen, wenn eine Risikoschwangerschaft und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht werden. 3. In besonders gelagerten Fällen können Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ausnahmsweise auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen auslösen. Eine Ausnahme wird vor allem dann in Betracht kommen, wenn eine Risikoschwangerschaft und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht werden.
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 +===== - Zu Abs. 4: Duldungsbescheinigung =====
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 +Siehe insbesondere oben, [[#zu_satz_1anspruchsduldung|VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2025, 8 L 1143/24]].
  
 ~~socialite~~ ~~socialite~~
 ~~DISCUSSION~~ ~~DISCUSSION~~
art._60a_aufenthaltsgesetz.1785507163.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel