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art._62_asylgesetz

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art._62_asylgesetz [2026/09/01 19:45] – angelegt marcelart._62_asylgesetz [2026/09/01 19:45] (aktuell) – [1. Wortlaut] marcel
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 (1) <sup>1</sup>Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. <sup>2</sup>Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmt den Umfang der Untersuchung und den Arzt, der die Untersuchung durchführt. (1) <sup>1</sup>Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. <sup>2</sup>Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmt den Umfang der Untersuchung und den Arzt, der die Untersuchung durchführt.
  
-(2) <sup>1</sup>Das Ergebnis der Untersuchung ist der für die Unterbringung zuständigen Behörde mitzuteilen. <sup>2</sup>Wird bei der Untersuchung der Verdacht einer Erkrankung oder die Erkrankung an einer meldepflichtigen Krankheit nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes oder eine Infektion mit einem Krankheitserreger nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes festgestellt, ist diese Feststellung auch dem Bundesamt mitzuteilen, sofern eine Pflicht zur namentlichen Meldung nach den §§ 6 oder 7 des Infektionsschutzgesetzes besteht.+(2) <sup>1</sup>Das Ergebnis der Untersuchung ist der für die Unterbringung zuständigen Behörde mitzuteilen. <sup>2</sup>Wird bei der Untersuchung der Verdacht einer Erkrankung oder die Erkrankung an einer meldepflichtigen Krankheit nach !§ 6 des Infektionsschutzgesetzes oder eine Infektion mit einem Krankheitserreger nach !§ 7 des Infektionsschutzgesetzes festgestellt, ist diese Feststellung auch dem Bundesamt mitzuteilen, sofern eine Pflicht zur namentlichen Meldung nach den !§§ 6 oder 7 des Infektionsschutzgesetzes besteht.
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art._62_asylgesetz.txt · Zuletzt geändert: von marcel