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art._63_eurodac-verordnung

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-(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.+(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im //Amtsblatt der Europäischen Union// in Kraft.
  
 (2) Diese Verordnung gilt ab dem 12. Juni 2026. (2) Diese Verordnung gilt ab dem 12. Juni 2026.
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