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art._72_aufenthaltsverordnung

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art._72_aufenthaltsverordnung [2026/11/01 15:25] – angelegt marcelart._72_aufenthaltsverordnung [2026/11/01 15:26] (aktuell) – marcel
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 9. den Tod des Ehegatten oder des Lebenspartners, 9. den Tod des Ehegatten oder des Lebenspartners,
  
-10. die eingetragenen Auskunftssperren gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes und deren Wegfall und+10. die eingetragenen Auskunftssperren gemäß !§ 51 des Bundesmeldegesetzes und deren Wegfall und
  
 11. das Ordnungsmerkmal der Meldebehörde 11. das Ordnungsmerkmal der Meldebehörde
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 der Sterbetag, der Sterbetag,
  
-10. bei einer eingetragenen Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes+10. bei einer eingetragenen Auskunftssperre nach !§ 51 des Bundesmeldegesetzes
  
 die Auskunftssperre und deren Wegfall. die Auskunftssperre und deren Wegfall.
art._72_aufenthaltsverordnung.txt · Zuletzt geändert: von marcel