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art._73_euaa-verordnung

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art._73_euaa-verordnung [2026/05/31 14:28] – angelegt marcelart._73_euaa-verordnung [2026/07/10 21:13] (aktuell) marcel
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->Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im //Amtsblatt der Europäischen Union// in Kraft. +<blockquote> 
-> +Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im //Amtsblatt der Europäischen Union// in Kraft. 
->Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe q, Artikel 14 und Artikel 15 Absätze 1, 2 und 3 gelten ab dem 31. Dezember 2023, und Artikel 15 Absätze 4 bis 8 sowie Artikel 22 gelten ab dem Tag, an dem die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 ersetzt wird, es sei denn, die genannte Verordnung wird vor dem 31. Dezember 2023 ersetzt; in diesem Fall gelten diese Bestimmungen ab dem 31. Dezember 2023.+ 
 +Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe q, Artikel 14 und Artikel 15 Absätze 1, 2 und 3 gelten ab dem 31. Dezember 2023, und Artikel 15 Absätze 4 bis 8 sowie Artikel 22 gelten ab dem Tag, an dem die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 ersetzt wird, es sei denn, die genannte Verordnung wird vor dem 31. Dezember 2023 ersetzt; in diesem Fall gelten diese Bestimmungen ab dem 31. Dezember 2023. 
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art._73_euaa-verordnung.txt · Zuletzt geändert: von marcel