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art._77_asylgesetz

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-==== - Zu Abs. 6: Dauer der Verfahren ====+===== - Zu Abs. 6: Dauer der Verfahren =====
  
 Durch den Verweis auf Art. 67 AVVO werden insbesondere auch Fälle der sog. "einfachen Ablehnung" und der Ablehnung als "offensichtlich unbegründet" umfasst (Art. 67 Abs. 1 Satz 1 lib. b)). Rechtsfolgen für den in der Praxis vermutlich recht häufig zu erwartenden Fall der Überschreitung dieser Dauer sind nicht vorgesehen, sodass die Überschreitung der Frist regelmäßig ohne Konsequenzen bleiben wird. Durch den Verweis auf Art. 67 AVVO werden insbesondere auch Fälle der sog. "einfachen Ablehnung" und der Ablehnung als "offensichtlich unbegründet" umfasst (Art. 67 Abs. 1 Satz 1 lib. b)). Rechtsfolgen für den in der Praxis vermutlich recht häufig zu erwartenden Fall der Überschreitung dieser Dauer sind nicht vorgesehen, sodass die Überschreitung der Frist regelmäßig ohne Konsequenzen bleiben wird.
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