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art._8_euaa-verordnung

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 (1) Die Agentur führt Schulungen für ihr eigenes Personal und das Personal der einschlägigen nationalen Verwaltungen der Gerichtsbarkeit sowie der für Asyl und Aufnahme zuständigen nationalen Behörden durch, entwickelt das Schulungsangebot fort und überprüft es. (1) Die Agentur führt Schulungen für ihr eigenes Personal und das Personal der einschlägigen nationalen Verwaltungen der Gerichtsbarkeit sowie der für Asyl und Aufnahme zuständigen nationalen Behörden durch, entwickelt das Schulungsangebot fort und überprüft es.
  
-(2) Die Agentur erarbeitet die in Absatz 1 genannten Schulungen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, der durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates (19) errichteten Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und mit einschlägigen Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Zusammenschlüssen von Angehörigen der Rechtsberufe, Bildungsnetzen und Organisationen.+(2) Die Agentur erarbeitet die in Absatz 1 genannten Schulungen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, der durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates ((Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1).)) errichteten Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und mit einschlägigen Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Zusammenschlüssen von Angehörigen der Rechtsberufe, Bildungsnetzen und Organisationen.
  
 (3) Die Agentur richtet ein europäisches Schulungsprogramm für den Asylbereich ein; sie trägt dabei der bestehenden Zusammenarbeit innerhalb der Union im Bereich Asyl Rechnung, damit bewährte Verfahren und hohe Standards bei der Umsetzung des Asylrechts der Union gefördert werden. (3) Die Agentur richtet ein europäisches Schulungsprogramm für den Asylbereich ein; sie trägt dabei der bestehenden Zusammenarbeit innerhalb der Union im Bereich Asyl Rechnung, damit bewährte Verfahren und hohe Standards bei der Umsetzung des Asylrechts der Union gefördert werden.
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