Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


art._9_screening-verordnung

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

art._9_screening-verordnung [2026/05/29 21:45] – angelegt marcelart._9_screening-verordnung [2026/07/19 14:08] (aktuell) marcel
Zeile 3: Zeile 3:
 ===== - Wortlaut ===== ===== - Wortlaut =====
  
->(1) Während der Überprüfung stehen die der Überprüfung unterzogenen Drittstaatsangehörigen den Überprüfungsbehörden zur Verfügung. +<blockquote> 
-> +(1) Während der Überprüfung stehen die der Überprüfung unterzogenen Drittstaatsangehörigen den Überprüfungsbehörden zur Verfügung. 
->(2) Drittstaatsangehörige + 
-> +(2) Drittstaatsangehörige 
->a) geben ihren Namen, ihr Geburtsdatum, Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit an und stellen, soweit verfügbar, entsprechende Dokumente und Informationen, die diese Angaben belegen, zur Verfügung; + 
-> +a) geben ihren Namen, ihr Geburtsdatum, Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit an und stellen, soweit verfügbar, entsprechende Dokumente und Informationen, die diese Angaben belegen, zur Verfügung; 
->b) stellen biometrische Daten gemäß der Verordnung (EU) 2024/1358 zur Verfügung.+ 
 +b) stellen biometrische Daten gemäß der Verordnung (EU) 2024/1358 zur Verfügung. 
 +</blockquote>
  
 ~~socialite~~ ~~socialite~~
 +~~DISCUSSION~~
art._9_screening-verordnung.1780083956.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel