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| dublin_reloaded_-_die_ammvo [2026/06/07 19:26] – [7. Rechtsbehelf] marcel | dublin_reloaded_-_die_ammvo [2026/06/30 23:36] (aktuell) – [6. Überstellungsfrist] marcel | ||
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| Gleichwohl ist im Zusammenhang mit der Überstellungsfrist auch eine der drastischsten Verschärfungen der Reform zu vermerken: Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin-III-VO sah, wie jetzt auch Art. 46 Abs. 2 Satz 2 AMMVO, die Möglichkeit vor, die Überstellungsfrist im Falle einer Inhaftierung auf ein Jahr zu verlängern. Daneben sah Art. Art. 29 Abs. 2 Satz 2 noch die Möglichkeit vor, die Überstellungsfrist auf achtzehn Monate zu verlängern, | Gleichwohl ist im Zusammenhang mit der Überstellungsfrist auch eine der drastischsten Verschärfungen der Reform zu vermerken: Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin-III-VO sah, wie jetzt auch Art. 46 Abs. 2 Satz 2 AMMVO, die Möglichkeit vor, die Überstellungsfrist im Falle einer Inhaftierung auf ein Jahr zu verlängern. Daneben sah Art. Art. 29 Abs. 2 Satz 2 noch die Möglichkeit vor, die Überstellungsfrist auf achtzehn Monate zu verlängern, | ||
| - | Erschwerend kommt hinzu, dass auch Art. 2 Nr. 17 AMMVO den Begriff der **Flucht** nunmehr auch sehr weit definiert, und es demnach insbesondere auch als " | + | Erschwerend kommt hinzu, dass auch Art. 2 Nr. 17 AMMVO den Begriff der **Flucht** nunmehr auch sehr weit definiert, und es demnach insbesondere auch als " |
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