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dublin_reloaded_-_die_ammvo [2026/06/07 19:26] – [7. Rechtsbehelf] marceldublin_reloaded_-_die_ammvo [2026/06/30 23:36] (aktuell) – [6. Überstellungsfrist] marcel
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 Gleichwohl ist im Zusammenhang mit der Überstellungsfrist auch eine der drastischsten Verschärfungen der Reform zu vermerken: Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin-III-VO sah, wie jetzt auch Art. 46 Abs. 2 Satz 2 AMMVO, die Möglichkeit vor, die Überstellungsfrist im Falle einer Inhaftierung auf ein Jahr zu verlängern. Daneben sah Art. Art. 29 Abs. 2 Satz 2 noch die Möglichkeit vor, die Überstellungsfrist auf achtzehn Monate zu verlängern, wenn die betroffene Person flüchtig war. Art. 46 Abs. 2 Satz 2 hingegen sieht eine Verlängerung auf bis zu **drei Jahre** vor, und zwar nicht nur, wenn die Person flüchtig ist, sondern auch, wenn die betroffene Person "sich der Überstellung körperlich widersetzt, sich vorsätzlich für die Überstellung untauglich macht oder die für die Überstellung erforderlichen medizinischen Anforderungen nicht erfüllt". Das wirft die Frage auf, ob möglicherweise auch in Fällen, in denen die betroffene Person etwa aus medizinischen Gründen reiseunfähig ist, eine Verlängerung der Überstellungsfrist droht. Gleichwohl ist im Zusammenhang mit der Überstellungsfrist auch eine der drastischsten Verschärfungen der Reform zu vermerken: Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin-III-VO sah, wie jetzt auch Art. 46 Abs. 2 Satz 2 AMMVO, die Möglichkeit vor, die Überstellungsfrist im Falle einer Inhaftierung auf ein Jahr zu verlängern. Daneben sah Art. Art. 29 Abs. 2 Satz 2 noch die Möglichkeit vor, die Überstellungsfrist auf achtzehn Monate zu verlängern, wenn die betroffene Person flüchtig war. Art. 46 Abs. 2 Satz 2 hingegen sieht eine Verlängerung auf bis zu **drei Jahre** vor, und zwar nicht nur, wenn die Person flüchtig ist, sondern auch, wenn die betroffene Person "sich der Überstellung körperlich widersetzt, sich vorsätzlich für die Überstellung untauglich macht oder die für die Überstellung erforderlichen medizinischen Anforderungen nicht erfüllt". Das wirft die Frage auf, ob möglicherweise auch in Fällen, in denen die betroffene Person etwa aus medizinischen Gründen reiseunfähig ist, eine Verlängerung der Überstellungsfrist droht.
  
-Erschwerend kommt hinzu, dass auch Art. 2 Nr. 17 AMMVO den Begriff der **Flucht** nunmehr auch sehr weit definiert, und es demnach insbesondere auch als "Flucht" gilt, wenn eine Person es unterlässt, sich bei Behörden persönlich zu melden, wenn dies von ihr verlangt wird. Dies nährt Befürchtungen, dass hier ein Angriff auf das **Kirchenasyl** vorbereitet wird: Möglicherweise werden Behörden, wenn Personen sich im Kirchenasyl befinden, diese fürderhin einfach auffordern, sich persönlich bei den Behörden zu melden. Wenn die Personen dieser Aufforderung dann nicht nachkommen, gelten sie als flüchtig, mit der Konsequenz, dass die Überstellungsfrist auf drei Jahre verlängert werden kann, und die Person dann also drei Jahre im Kirchenasyl verbleiben muss. Wie viele Gemeinden werden dann wohl noch bereit sein, Kirchenasyl zu gewähren?+Erschwerend kommt hinzu, dass auch Art. 2 Nr. 17 AMMVO den Begriff der **Flucht** nunmehr auch sehr weit definiert, und es demnach insbesondere auch als "Flucht" gilt, wenn eine Person es unterlässt, sich bei Behörden persönlich zu melden, wenn dies von ihr verlangt wird. Dies nährt Befürchtungen, dass hier ein Angriff auf das **Kirchenasyl** vorbereitet wird: Möglicherweise werden Behörden, wenn Personen sich im Kirchenasyl befinden, diese fürderhin einfach auffordern, sich persönlich bei den Behörden zu melden. Wenn die Personen dieser Aufforderung dann nicht nachkommen, gelten sie als flüchtig, mit der Konsequenz, dass die Überstellungsfrist auf drei Jahre verlängert werden kann, und die Person dann also drei Jahre im Kirchenasyl verbleiben muss. Wie viele Gemeinden werden dann wohl noch bereit sein, Kirchenasyl zu gewähren? Siehe hier auch auch den [[https://wiki.aufentha.lt/art._2_ammvo#zu_abs_17flucht|Abschnitt zu Absatz 17 im Artikel zu Art. 2 AMM-VO]].
  
 ===== - Rechtsbehelf ===== ===== - Rechtsbehelf =====
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