einbuergerung
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===== - Sicherung des Lebensunterhalts, | ===== - Sicherung des Lebensunterhalts, | ||
- | ====== OVG NRW, Beschluss vom 13.05.2025, 19 A 1091/ | + | ==== - OVG NRW, Beschluss vom 13.05.2025, 19 A 1091/24 ==== |
+ | Rn. 17 ff.: | ||
+ | |||
+ | >Die von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG geforderte eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts muss nachhaltig, das bedeutet auch für einen überschaubaren Zeitraum in der Zukunft gesichert sein. Daher ist eine Prognose darüber anzustellen, | ||
+ | > | ||
+ | >Vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 13. Oktober 2021 -2 D 168/21 - juris Rn. 11; OVG Meckl.-Vorp., | ||
+ | > | ||
+ | >An die erforderliche prognostische Beurteilung auch künftiger wirtschaftlicher Eigenständigkeit sind indes sowohl hinsichtlich des Prognosezeitraums als auch der Prognosesicherheit keine überspannten Anforderungen zu stellen. | ||
+ | > | ||
+ | >Vgl. VGH Bad.-Württ., | ||
+ | > | ||
+ | >Bei aktuell eigenständig gesichertem Lebensunterhalt ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, | ||
+ | > | ||
+ | >Vgl. Berlit, in GK-StAR, 45. Lieferung, § 10 StAG Rn. 350; Hailbronner/ | ||
+ | > | ||
+ | >In Anwendung dieser Grundsätze unterliegt es keinen Bedenken, dass das Verwaltungsgericht eine Rentabilität der selbständigen Tätigkeit im Fall des Klägers (erst) ab dem Jahr 2022 ausreichen lässt. In die Beurteilung ist hier insbesondere mit einzustellen, | ||
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