erwaegungsgruende_der_eurodac-verordnung
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| erwaegungsgruende_der_eurodac-verordnung [2026/07/04 17:54] – [1. Wortlaut] marcel | erwaegungsgruende_der_eurodac-verordnung [2026/07/05 10:49] (aktuell) – marcel | ||
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| nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, | nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, | ||
| - | nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1), | + | nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ((ABl. C 34 vom 2.2.2017, S. 144 und ABl. C 155 vom 30.4.2021, S. 64.)), |
| - | nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (2), | + | nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen ((ABl. C 185 vom 9.6.2017, S. 91 und ABl. C 175 vom 7.5.2021, S. 32.)), |
| - | gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (3), | + | gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ((Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 10. April 2024 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 14. Mai 2024.)), |
| in Erwägung nachstehender Gründe: | in Erwägung nachstehender Gründe: | ||
| - | (1) | + | (1) Eine gemeinsame Asylpolitik, |
| - | + | ||
| - | Eine gemeinsame Asylpolitik, | + | (2) Die Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen |
| - | (2) | + | (3) Darüber hinaus ist es im Hinblick auf die effektive Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1351 erforderlich, |
| - | + | ||
| - | Die Anwendung der Verordnung (EU) 2024/ | + | (4) Im Sinne einer effektiven |
| - | (3) | + | (5) Im Sinne einer effektiven Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1350 ist es erforderlich, |
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| - | Darüber hinaus | + | (6) Um die Pflichten der Mitgliedstaaten zur Durchführung von Such- und Rettungseinsätzen nach internationalem Recht genau widerzuspiegeln und ein genaueres Bild der Zusammensetzung der Migrationsströme in der Union bereitzustellen, |
| - | (4) | + | (7) Für die Zwecke der Unterstützung des Asylsystems durch die Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1348 ((Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU (ABl. L, 2024/1348, 22.5.2024, ELI: http:// |
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| - | Im Sinne einer effektiven Anwendung der Verordnung | + | (8) Nach den Sicherheitskontrollen gemäß dieser Verordnung sollte die Tatsache, dass eine Person eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen könnte („Sicherheitskennzeichnung“), |
| - | (5) | + | (9) Die Richtlinie 2001/55/EG des Rates ((Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, |
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| - | Im Sinne einer effektiven Anwendung | + | (10) Da die Kommission in Zusammenarbeit mit der durch die Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates ((Verordnung |
| - | (6) | + | (11) Es ist angezeigt, die Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, |
| - | + | ||
| - | Um die Pflichten der Mitgliedstaaten | + | (12) Biometrische Daten sind ein wichtiges Mittel |
| - | (7) | + | (13) Es ist auch notwendig zu gewährleisten, |
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| - | Für die Zwecke der Unterstützung des Asylsystems durch die Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1348 (6) und (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) und der Richtlinie (EU) 2024/1346 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) ist es erforderlich zu vermerken, ob sich nach Sicherheitskontrollen | + | (14) Die Weiterverwendung von bereits |
| - | (8) | + | (15) Darüber hinaus ist es notwendig, Bestimmungen einzuführen, |
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| - | Nach den Sicherheitskontrollen gemäß dieser Verordnung sollte | + | (16) Für die Erleichterung der Kontrolle der irregulären Zuwanderung und für die Bereitstellung von Statistiken zur Unterstützung faktengestützter Politikgestaltung sollte eu-LISA imstande sein, unter Rückgriff auf Daten von Eurodac, |
| - | (9) | + | (17) Daher ist es notwendig, ein System mit der Bezeichnung „Eurodac“ einzurichten, |
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| - | Die Richtlinie 2001/55/EG des Rates (11) sieht ein System des vorübergehenden Schutzes vor, das mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 (12) des Rates als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine erstmals aktiviert wurde. Nach diesem System des vorübergehenden Schutzes müssen | + | (18) In ihrer Mitteilung vom 13. Mai 2015 mit dem Titel „Die europäische Migrationsagenda“ hat die Kommission darauf hingewiesen, dass „die Mitgliedstaaten die Vorschriften über die Abnahme |
| - | (10) | + | (19) Um ein hohes Maß an Genauigkeit bei der Identifizierung zu erzielen, sollte Fingerabdrücken stets der Vorrang vor Gesichtsbildern erteilt werden. Die Mitgliedstaaten sollten daher alle Mittel ausschöpfen, |
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| - | Da die Kommission | + | (20) Die Rückführung von nicht zum Aufenthalt |
| - | (11) | + | (21) Zu diesem Zweck ist es auch notwendig, in Eurodac deutlich zu vermerken, dass ein Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt wurde, wenn der Drittstaatsangehörige oder Staatenlose gemäß der Verordnung (EU) 2024/1348 kein Recht auf Verbleib hat und ihm der Verbleib nicht gestattet wurde. |
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| - | Es ist angezeigt, die Erfassung und Übermittlung biometrischer | + | (22) Die nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten haben Schwierigkeiten bei der Identifizierung von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen im Hinblick auf ihre Rückführung und Rückübernahme. |
| - | (12) | + | (23) Um die Verfahren zur Identifizierung und zur Ausstellung von Reisedokumenten für die Rückführung von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen zu erleichtern, |
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| - | Biometrische Daten sind ein wichtiges Mittel | + | (24) In seinen Schlussfolgerungen vom 8. Oktober 2015 zur Zukunft |
| - | (13) | + | (25) Die mit der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates ((Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (ABl. L 295 vom 14.11.2019, S. 1).)) errichtete Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um ein besseres Außengrenzenmanagement und die Kontrolle der illegalen Zuwanderung. Die mit der Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates ((Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 (ABl. L 468 vom 30.12.2021, S. 1).)) errichtete Asylagentur der Europäischen Union leistet den Mitgliedstaaten operative und technische Unterstützung. Folglich sollten berechtigte Nutzer dieser Agenturen sowie anderer im Bereich Justiz und Inneres tätiger Agenturen Zugang zum zentralen Speicher erhalten, wenn dieser Zugang für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Einklang mit den einschlägigen Datenschutzgarantien relevant ist. |
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| - | Es ist auch notwendig zu gewährleisten, | + | (26) Da Mitglieder der europäischen Grenz- und Küstenwacheteams und Experten der AsylUnterstützungsteams gemäß |
| - | (14) | + | (27) Damit Eurodac wirksam zur Kontrolle der irregulären Zuwanderung in die Union und zur Aufdeckung von Sekundärbewegungen in der Union beitragen kann, ist es darüber hinaus notwendig, dass das System neben den Anträgen auch Antragsteller zählen kann, indem es alle Datensätze, |
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| - | Die Weiterverwendung von bereits | + | (28) Für die Bekämpfung terroristischer Straftaten und sonstiger schwerer Straftaten ist es unerlässlich, |
| - | (15) | + | (29) Die Befugnisse der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich des Zugangs zu Eurodac sollten unbeschadet des Rechts der Personen, die internationalen Schutz beantragen, dass ihre Anträge rechtzeitig gemäß den geltenden Rechtsvorschriften bearbeitet werden, bestehen. Ferner sollte dieses Recht auch von sämtlichen Folgemaßnahmen nach einem „Treffer“ in Eurodac unberührt bleiben. |
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| - | Darüber hinaus ist es notwendig, Bestimmungen einzuführen, | + | (30) Die Kommission hat in ihrer Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament vom 24. November 2005 über die Verbesserung |
| - | (16) | + | (31) Darüber hinaus kommt Europol im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten bei Ermittlungen wegen grenzüberschreitender Kriminalität eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Kriminalitätsprävention sowie der Analyse und Untersuchung von Straftaten auf Unionsebene zu. Daher sollte Europol im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/794 im Rahmen seiner Aufgaben ebenfalls Zugang zu Eurodac haben. |
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| - | Für die Erleichterung der Kontrolle der irregulären Zuwanderung und für die Bereitstellung | + | (32) Anträge |
| - | (17) | + | (33) Da Eurodac ursprünglich eingerichtet wurde, um die Anwendung des Dubliner Übereinkommens ((Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags — Dubliner Übereinkommen (ABl. C 254 vom 19.8.1997, S. 1).)) zu erleichtern, |
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| - | Daher ist es notwendig, ein System mit der Bezeichnung „Eurodac“ einzurichten, das aus einem Zentralsystem und aus dem durch die Verordnung (EU) 2019/818 eingerichteten gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten (Common Identity Repository — CIR), der als eine automatisierte Zentraldatenbank | + | (34) Zwar erforderte die ursprüngliche Zielsetzung bei der Einrichtung von Eurodac |
| - | (18) | + | (35) In dieser Verordnung sind die Bedingungen, |
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| - | In ihrer Mitteilung vom 13. Mai 2015 mit dem Titel „Die europäische Migrationsagenda“ hat die Kommission darauf hingewiesen, dass „die Mitgliedstaaten | + | (36) Die Ausweitung des Anwendungsbereichs von Eurodac und die Vereinfachung des Zugangs der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden zu Eurodac sollten den Mitgliedstaaten dabei helfen, immer kompliziertere operative Lagen und Fälle, die mit grenzüberschreitender Kriminalität und grenzüberschreitendem Terrorismus in Zusammenhang stehen und unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Union haben, zu bewältigen. Die Bedingungen für den Zugang zu Eurodac für die Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten sollten es den Gefahrenabwehr- |
| - | (19) | + | (37) Um die Gleichbehandlung aller Personen sicherzustellen, |
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| - | Um ein hohes Maß an Genauigkeit bei der Identifizierung zu erzielen, sollte Fingerabdrücken stets der Vorrang vor Gesichtsbildern erteilt werden. Die Mitgliedstaaten | + | (38) Es ist außerdem erforderlich, dass die Mitgliedstaaten |
| - | (20) | + | (39) Die Verpflichtung zur Erfassung der biometrischen Daten illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, |
| - | + | ||
| - | Die Rückführung von nicht zum Aufenthalt in der Union berechtigten | + | (40) Die Tatsache, dass der Antrag auf internationalen Schutz auf das Aufgreifen des Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen im Zusammenhang |
| - | (21) | + | (41) Die Tatsache, dass der Antrag auf internationalen Schutz auf das Aufgreifen des Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, |
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| - | Zu diesem Zweck ist es auch notwendig, in Eurodac deutlich zu vermerken, dass ein Antrag auf internationalen Schutz | + | (42) Die Tatsache, dass der Antrag auf internationalen Schutz auf das Ausschiffen des Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen nach einem Such- und Rettungseinsatz folgt oder gleichzeitig damit gestellt wird, entbindet die Mitgliedstaaten |
| - | (22) | + | (43) Die Tatsache, dass ein Antrag auf internationalen Schutz auf die Registrierung der Person, die vorübergehenden Schutz genießt, folgt oder gleichzeitig damit gestellt wird, entbindet die Mitgliedstaaten nicht davon, diese Personen als Personen zu registrieren, |
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| - | Die nationalen Behörden | + | (44) Um den Schutz aller Kinder, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, |
| - | (23) | + | (45) Die für die Erfassung der biometrischen Daten von Minderjährigen verantwortlichen Beamten sollten eine Schulung erhalten, sodass in ausreichendem Maße dafür gesorgt ist, dass eine angemessene Qualität der biometrischen Daten der Minderjährigen gewährleistet und garantiert ist, dass der Vorgang kindgerecht vonstattengeht, |
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| - | Um die Verfahren zur Identifizierung und zur Ausstellung | + | (46) Minderjährige ab dem Alter von sechs Jahren sollten während der gesamten Erfassung ihrer biometrischen Daten von einem erwachsenen Familienangehörigen, sofern |
| - | (24) | + | (47) Bei der Anwendung dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigen. Stellt der antragstellende Mitgliedstaat fest, dass Eurodac-Daten einem Kind zuzuordnen sind, so darf er diese Daten nur für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke, |
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| - | In seinen Schlussfolgerungen | + | (48) Für die Übermittlung derartiger biometrischer Daten und sonstiger relevanter personenbezogener Daten an Eurodac, ihre Aufbewahrung, |
| - | (25) | + | (49) Die Mitgliedstaaten sollten die Übermittlung der biometrischen Daten in einer für einen Abgleich durch das automatisierte Fingerabdruck- und Gesichtsbildidentifizierungssystem angemessenen Qualität gewährleisten. Alle Behörden, die zum Zugriff auf Eurodac berechtigt sind, sollten in angemessene Schulungen für ihr Personal und die erforderliche technische Ausrüstung investieren. Die Behörden, die zum Zugriff auf Eurodac berechtigt sind, sollten eu-LISA über spezifische Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Qualität der Daten informieren, |
| - | + | ||
| - | Die mit der Verordnung | + | (50) Ist es vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich, |
| - | (26) | + | (51) Die Mitgliedstaaten sollten die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Durchführung der Eurodac-Verordnung in Bezug auf die Verpflichtung zur Abnahme von Fingerabdrücken berücksichtigen, |
| - | + | ||
| - | Da Mitglieder der europäischen Grenz- und Küstenwacheteams und Experten der Asyl-Unterstützungsteams gemäß den Verordnungen | + | (52) Die Mitgliedstaaten sollten alle Personen, die nach dieser Verordnung verpflichtet sind, ihre biometrischen Daten erfassen zu lassen, über diese Verpflichtung unterrichten. Die Mitgliedstaaten sollten diesen Personen auch erläutern, dass es in ihrem Interesse liegt, umfassend |
| - | (27) | + | (53) Wird die Gewahrsamnahme verwendet, um die Identität eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen festzustellen oder zu überprüfen, |
| - | + | ||
| - | Damit Eurodac wirksam zur Kontrolle | + | (54) Erforderlichenfalls sollten Treffer von einem ausgebildeten Experten für Daktyloskopie (Fingerabdruckidentifizierung) überprüft werden, um zu gewährleisten, |
| - | (28) | + | (55) Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, |
| - | + | ||
| - | Für die Bekämpfung terroristischer Straftaten und sonstiger schwerer Straftaten ist es unerlässlich, | + | (56) In den Schlussfolgerungen zur Staatenlosigkeit vom 4. Dezember 2015 haben der Rat und die Vertreter |
| - | (29) | + | (57) Für die Zwecke der Anwendung der Ablehnungsgründe gemäß der Verordnung (EU) 2024/1350 sollten die biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, |
| - | + | ||
| - | Die Befugnisse | + | (58) Für die Zwecke |
| - | (30) | + | (59) Wurde einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen die Aufnahme in einen Mitgliedstaat aus einem der in der Verordnung (EU) 2024/1350 genannten Gründe verweigert, nämlich dass es hinreichende Gründe zu der Annahme gab, dass der Drittstaatsangehörige oder Staatenlose eine Gefahr für die Allgemeinheit, |
| - | + | ||
| - | Die Kommission hat in ihrer Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament vom 24. November 2005 über die Verbesserung | + | (60) Die Übermittlung von Daten von zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens |
| - | (31) | + | (61) Erhält ein Mitgliedstaat einen Treffer aus Eurodac, der diesen Mitgliedstaat bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen, |
| - | + | ||
| - | Darüber hinaus kommt Europol im Rahmen | + | (62) Die Verpflichtung zur Erfassung und Übermittlung |
| - | (32) | + | (63) Um unbefugte Bewegungen von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, |
| - | + | ||
| - | Anträge | + | (64) Um Mitgliedstaaten bei ihrer Verwaltungszusammenarbeit während der Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG zu unterstützen, |
| - | (33) | + | (65) In bestimmten besonderen Fällen, in denen es nicht nötig ist, die biometrischen Daten oder andere personenbezogene Daten so lange zu speichern, sollte der Zeitraum kürzer bemessen sein. Die biometrischen Daten und alle anderen personenbezogenen Daten eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen sollten umgehend und dauerhaft gelöscht werden, wenn Drittstaatsangehörige oder Staatenlose die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats erworben haben. |
| - | + | ||
| - | Da Eurodac ursprünglich eingerichtet wurde, um die Anwendung des Dubliner Übereinkommens | + | (66) Es ist zweckmäßig, die Daten derjenigen betroffenen Personen |
| - | (34) | + | (67) eu-LISA wurde mit der Erfüllung der Aufgaben der Kommission im Zusammenhang mit dem Betriebsmanagement von Eurodac gemäß dieser Verordnung sowie mit bestimmten Aufgaben betreffend die Kommunikationsinfrastruktur ab dem 1. Dezember 2012, dem Zeitpunkt, zu dem eu-LISA ihre Arbeit aufgenommen hat, betraut. Außerdem sollte Europol bei den Sitzungen des Verwaltungsrats von eu-LISA Beobachterstatus haben, wenn auf der Tagesordnung Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Verordnung betreffend die Eurodac-Abfrage durch benannte Behörden der Mitgliedstaaten und die benannte Europol-Stelle zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten stehen. Europol sollte einen Vertreter in die Eurodac-Beratergruppe von eu-LISA entsenden können. |
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| - | Zwar erforderte die ursprüngliche Zielsetzung bei der Einrichtung | + | (68) Die Aufgaben |
| - | (35) | + | (69) Es ist notwendig, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die nationale Zugangsstelle, |
| - | + | ||
| - | In dieser Verordnung sind die Bedingungen, unter denen Anträge auf den Abgleich | + | (70) Es ist erforderlich, |
| - | (36) | + | (71) Anträge auf Abgleich mit Daten in Eurodac sollten von den operativen Stellen innerhalb der benannten Behörden über die Prüfstelle bei der nationalen Zugangsstelle gestellt und begründet werden. Die zum Stellen von Anträgen auf einen Abgleich mit Eurodac-Daten befugten operativen Stellen innerhalb der benannten Behörden sollten nicht als Prüfstellen fungieren. Die Prüfstellen sollten unabhängig von den benannten Behörden sein und damit betraut werden, die genaue Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Zugangsbedingungen unabhängig zu gewährleisten. Sie sollten prüfen, ob alle Voraussetzungen für den Zugang erfüllt sind und den Antrag auf Abgleich anschließend über die nationale Zugangsstelle an Eurodac weiterleiten, |
| - | + | ||
| - | Die Ausweitung des Anwendungsbereichs von Eurodac und die Vereinfachung des Zugangs der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden zu Eurodac sollten den Mitgliedstaaten dabei helfen, immer kompliziertere operative Lagen und Fälle, die mit grenzüberschreitender Kriminalität | + | (72) Es sollte möglich sein, dass die benannte Behörde |
| - | (37) | + | (73) Aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten und um einen systematischen Abgleich, der verboten werden sollte, auszuschließen, |
| - | + | ||
| - | Um die Gleichbehandlung | + | (74) Darüber hinaus sollte der Zugang unter der Voraussetzung gestattet sein, dass zuvor eine Suche in den nationalen biometrischen Datenbanken des Mitgliedstaats und in den automatisierten daktyloskopischen Identifizierungssystemen |
| - | (38) | + | (75) Für den effizienten Abgleich und Austausch personenbezogener Daten sollten die Mitgliedstaaten bestehende internationale Vereinbarungen und das Unionsrecht über den Austausch personenbezogener Daten, insbesondere den Beschluss 2008/ |
| - | + | ||
| - | Es ist außerdem erforderlich, | + | (76) Die außervertragliche Haftung der Union im Zusammenhang mit dem Betrieb von Eurodac |
| - | (39) | + | (77) Die Verordnung (EU) 2016/679 findet Anwendung auf die nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mitgliedstaaten, |
| - | + | ||
| - | Die Verpflichtung zur Erfassung | + | (78) Die gemäß |
| - | (40) | + | (79) Die Verordnung (EU) 2016/794 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zum Zweck der Verhütung, Untersuchung oder Aufdeckung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten nach Maßgabe dieser Verordnung. |
| - | + | ||
| - | Die Tatsache, dass der Antrag auf internationalen | + | (80) Die in der Verordnung (EU) 2016/679 festgelegten Vorschriften betreffend den Schutz |
| - | (41) | + | (81) Das Recht einer Person auf Privatsphäre und auf Datenschutz sollte im Einklang mit dieser Verordnung jederzeit sowohl in Bezug auf den Zugang der Behörden der Mitgliedstaaten als auch der befugten Stellen der Union zu Eurodac gewahrt werden. |
| - | + | ||
| - | Die Tatsache, dass der Antrag | + | (82) Die betroffenen Personen sollten das Recht auf Auskunft über sie betreffende personenbezogene Daten, auf Berichtigung und Löschung dieser Daten sowie auf Einschränkung ihrer Verarbeitung haben. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung sollten die betroffenen Personen |
| - | (42) | + | (83) Außerdem ist es wichtig, dass in Eurodac gespeicherte sachlich unrichtige Daten berichtigt werden, um die Richtigkeit der gemäß dieser Verordnung erstellten Statistiken zu gewährleisten. |
| - | + | ||
| - | Die Tatsache, dass der Antrag | + | (84) Die Übermittlung von auf der Grundlage dieser Verordnung von Eurodac erlangten personenbezogenen Daten durch einen Mitgliedstaat oder Europol an Drittstaaten, internationale Organisationen oder private Stellen innerhalb oder außerhalb |
| - | (43) | + | (85) Abweichend von der Regel, dass von einem Mitgliedstaat gemäß dieser Verordnung erlangte personenbezogene Daten keinem Drittstaat übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden sollten, sollte es möglich sein, derartige personenbezogene Daten an einen Drittstaat zu übermitteln, |
| - | + | ||
| - | Die Tatsache, dass ein Antrag auf internationalen | + | (86) Die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates((Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz |
| - | (44) | + | (87) Die betroffene Person sollte insbesondere davon in Kenntnis gesetzt werden, warum ihre Daten in Eurodac verarbeitet werden, einschließlich einer Beschreibung der Ziele der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 und inwieweit die Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden ihre Daten verwenden können. |
| - | + | ||
| - | Um den Schutz aller Kinder, die in den Anwendungsbereich dieser | + | (88) Gemäß der Verordnung |
| - | (45) | + | (89) Die Mitgliedstaaten, |
| - | + | ||
| - | Die für die Erfassung der biometrischen Daten von Minderjährigen verantwortlichen Beamten sollten eine Schulung erhalten, sodass | + | (90) Die Leistung |
| - | (46) | + | (91) Die Mitgliedstaaten sollten ein System wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen festlegen, um eine dem Zweck von Eurodac zuwiderlaufende unrechtmäßige Verarbeitung von in Eurodac gespeicherten Daten ahnden zu können. |
| - | + | ||
| - | Minderjährige ab dem Alter von sechs Jahren | + | (92) Die Mitgliedstaaten |
| - | (47) | + | (93) Diese Verordnung sollte die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ((Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, |
| - | + | ||
| - | Bei der Anwendung | + | (94) Diese Verordnung achtet die Grundrechte und hält die Grundsätze ein, die insbesondere mit der Charta anerkannt werden. Mit dieser Verordnung |
| - | (48) | + | (95) Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 21. September 2016 und am 30. November 2020 Stellungnahmen abgegeben. |
| - | + | ||
| - | Für die Übermittlung derartiger | + | (96) Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich |
| - | (49) | + | (97) Es ist angezeigt, den territorialen Anwendungsbereich der Verordnung so zu begrenzen, dass er dem territorialen Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2024/1351 entspricht, mit Ausnahme der Bestimmungen über Daten, die erhoben werden, um die Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1350 unter den in der vorliegenden Verordnung festgelegten Bedingungen zu erleichtern. |
| - | + | ||
| - | Die Mitgliedstaaten sollten die Übermittlung der biometrischen Daten in einer für einen Abgleich durch das automatisierte Fingerabdruck- | + | (98) Nach den Artikeln 1 und 2 und Artikel 4a Absatz 1 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Annahme dieser Verordnung und ist weder durch diese Verordnung gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet. |
| - | (50) | + | (99) Nach den Artikeln 1 und 2 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und unbeschadet des Artikels 4 dieses Protokolls beteiligt sich Irland nicht an der Annahme dieser Verordnung und ist weder durch diese Verordnung gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet — |
| - | + | ||
| - | + | ||
| - | Ist es vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich, die biometrischen Daten einer Person zu erfassen oder zu übermitteln, | + | |
| - | + | ||
| - | (51) | + | |
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| - | + | ||
| - | Die Mitgliedstaaten sollten die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Durchführung der Eurodac-Verordnung in Bezug auf die Verpflichtung zur Abnahme von Fingerabdrücken berücksichtigen, | + | |
| - | + | ||
| - | (52) | + | |
| - | + | ||
| - | + | ||
| - | Die Mitgliedstaaten sollten alle Personen, die nach dieser Verordnung verpflichtet sind, ihre biometrischen Daten erfassen zu lassen, über diese Verpflichtung unterrichten. Die Mitgliedstaaten sollten diesen Personen auch erläutern, dass es in ihrem Interesse liegt, umfassend und unverzüglich an dem Verfahren mitzuwirken, | + | |
| - | + | ||
| - | (53) | + | |
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| - | Wird die Gewahrsamnahme verwendet, um die Identität eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen festzustellen oder zu überprüfen, | + | |
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| - | (54) | + | |
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| - | Erforderlichenfalls sollten Treffer von einem ausgebildeten Experten für Daktyloskopie (Fingerabdruckidentifizierung) überprüft werden, um zu gewährleisten, | + | |
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| - | (55) | + | |
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| - | Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, | + | |
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| - | (56) | + | |
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| - | In den Schlussfolgerungen zur Staatenlosigkeit vom 4. Dezember 2015 haben der Rat und die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten an die Zusage der Union vom September 2012 erinnert, dass alle Mitgliedstaaten dem am 28. September 1954 in New York angenommenen Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen beitreten und den Beitritt zu dem am 30. August 1961 in New York angenommenen Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit in Erwägung ziehen werden. | + | |
| - | + | ||
| - | (57) | + | |
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| - | Für die Zwecke der Anwendung der Ablehnungsgründe gemäß der Verordnung (EU) 2024/1350 sollten die biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, | + | |
| - | + | ||
| - | (58) | + | |
| - | + | ||
| - | + | ||
| - | Für die Zwecke der Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1350 und (EU) 2024/1351 sollten die biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, | + | |
| - | + | ||
| - | (59) | + | |
| - | + | ||
| - | + | ||
| - | Wurde einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen die Aufnahme in einen Mitgliedstaat aus einem der in der Verordnung (EU) 2024/1350 genannten Gründe verweigert, nämlich dass es hinreichende Gründe zu der Annahme gab, dass der Drittstaatsangehörige oder Staatenlose eine Gefahr für die Allgemeinheit, | + | |
| - | + | ||
| - | (60) | + | |
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| - | Die Übermittlung von Daten von zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens in Eurodac registrierten Personen sollte dazu beitragen, die Zahl der Mitgliedstaaten zu begrenzen, die die personenbezogenen Daten dieser Personen in einem späteren Aufnahmeverfahren austauschen, | + | |
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| - | (61) | + | |
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| - | + | ||
| - | Erhält ein Mitgliedstaat einen Treffer aus Eurodac, der diesen Mitgliedstaat bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen, | + | |
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| - | (62) | + | |
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| - | Die Verpflichtung zur Erfassung und Übermittlung der biometrischen Daten von zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens registrierten Personen sollte nicht gelten, wenn der betreffende Mitgliedstaat das Verfahren abbricht, bevor die biometrischen Daten erfasst wurden. | + | |
| - | + | ||
| - | (63) | + | |
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| - | Um unbefugte Bewegungen von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, | + | |
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| - | (64) | + | |
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| - | + | ||
| - | Um Mitgliedstaaten bei ihrer Verwaltungszusammenarbeit während der Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG zu unterstützen, | + | |
| - | + | ||
| - | (65) | + | |
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| - | + | ||
| - | In bestimmten besonderen Fällen, in denen es nicht nötig ist, die biometrischen Daten oder andere personenbezogene Daten so lange zu speichern, sollte der Zeitraum kürzer bemessen sein. Die biometrischen Daten und alle anderen personenbezogenen Daten eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen sollten umgehend und dauerhaft gelöscht werden, wenn Drittstaatsangehörige oder Staatenlose die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats erworben haben. | + | |
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| - | (66) | + | |
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| - | Es ist zweckmäßig, | + | |
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| - | (67) | + | |
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| - | + | ||
| - | eu-LISA wurde mit der Erfüllung der Aufgaben der Kommission im Zusammenhang mit dem Betriebsmanagement von Eurodac gemäß dieser Verordnung sowie mit bestimmten Aufgaben betreffend die Kommunikationsinfrastruktur ab dem 1. Dezember 2012, dem Zeitpunkt, zu dem eu-LISA ihre Arbeit aufgenommen hat, betraut. Außerdem sollte Europol bei den Sitzungen des Verwaltungsrats von eu-LISA Beobachterstatus haben, wenn auf der Tagesordnung Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Verordnung betreffend die Eurodac-Abfrage durch benannte Behörden der Mitgliedstaaten und die benannte Europol-Stelle zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten stehen. Europol sollte einen Vertreter in die Eurodac-Beratergruppe von eu-LISA entsenden können. | + | |
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| - | (68) | + | |
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| - | + | ||
| - | Die Aufgaben der Kommission und von eu-LISA in Bezug auf Eurodac und die Kommunikationsinfrastruktur sowie die Aufgaben der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verarbeitung der Daten, die Datensicherheit, | + | |
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| - | (69) | + | |
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| - | + | ||
| - | Es ist notwendig, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die nationale Zugangsstelle, | + | |
| - | + | ||
| - | (70) | + | |
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| - | Es ist erforderlich, | + | |
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| - | (71) | + | |
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| - | Anträge auf Abgleich mit Daten in Eurodac sollten von den operativen Stellen innerhalb der benannten Behörden über die Prüfstelle bei der nationalen Zugangsstelle gestellt und begründet werden. Die zum Stellen von Anträgen auf einen Abgleich mit Eurodac-Daten befugten operativen Stellen innerhalb der benannten Behörden sollten nicht als Prüfstellen fungieren. Die Prüfstellen sollten unabhängig von den benannten Behörden sein und damit betraut werden, die genaue Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Zugangsbedingungen unabhängig zu gewährleisten. Sie sollten prüfen, ob alle Voraussetzungen für den Zugang erfüllt sind und den Antrag auf Abgleich anschließend über die nationale Zugangsstelle an Eurodac weiterleiten, | + | |
| - | + | ||
| - | (72) | + | |
| - | + | ||
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| - | Es sollte möglich sein, dass die benannte Behörde und die Prüfstelle, | + | |
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| - | (73) | + | |
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| - | + | ||
| - | Aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten und um einen systematischen Abgleich, der verboten werden sollte, auszuschließen, | + | |
| - | + | ||
| - | (74) | + | |
| - | + | ||
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| - | Darüber hinaus sollte der Zugang unter der Voraussetzung gestattet sein, dass zuvor eine Suche in den nationalen biometrischen Datenbanken des Mitgliedstaats und in den automatisierten daktyloskopischen Identifizierungssystemen aller anderen Mitgliedstaaten nach dem Beschluss 2008/615/JI (29) des Rates durchgeführt wurde, es sei denn, die Abfrage des CIR gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/818 ergibt, dass die Daten der betreffenden Person in Eurodac gespeichert sind. Diese Voraussetzung beinhaltet für den anfragenden Mitgliedstaat das Erfordernis, | + | |
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| - | (75) | + | |
| - | + | ||
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| - | Für den effizienten Abgleich und Austausch personenbezogener Daten sollten die Mitgliedstaaten bestehende internationale Vereinbarungen und das Unionsrecht über den Austausch personenbezogener Daten, insbesondere den Beschluss 2008/ | + | |
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| - | (76) | + | |
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| - | + | ||
| - | Die außervertragliche Haftung der Union im Zusammenhang mit dem Betrieb von Eurodac ist in den einschlägigen Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt; für die außervertragliche Haftung der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Eurodac hingegen sind entsprechende Vorschriften aufzustellen. | + | |
| - | + | ||
| - | (77) | + | |
| - | + | ||
| - | + | ||
| - | Die Verordnung (EU) 2016/679 findet Anwendung auf die nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mitgliedstaaten, | + | |
| - | + | ||
| - | (78) | + | |
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| - | + | ||
| - | Die gemäß der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates (31) erlassenen nationalen Vorschriften finden Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zum Zweck der Verhütung, Untersuchung, | + | |
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| - | (79) | + | |
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| - | + | ||
| - | Die Verordnung (EU) 2016/794 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zum Zweck der Verhütung, Untersuchung oder Aufdeckung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten nach Maßgabe dieser Verordnung. | + | |
| - | + | ||
| - | (80) | + | |
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| - | + | ||
| - | Die in der Verordnung (EU) 2016/679 festgelegten Vorschriften betreffend den Schutz der Rechte und Freiheiten von Personen, insbesondere ihres Rechts auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten, sollten — insbesondere in Bezug auf bestimmte Bereiche — in der vorliegenden Verordnung hinsichtlich der Verantwortung für die Verarbeitung der Daten, der Wahrung der Rechte der betroffenen Personen und der Datenschutzaufsicht präzisiert werden. | + | |
| - | + | ||
| - | (81) | + | |
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| - | + | ||
| - | Das Recht einer Person auf Privatsphäre und auf Datenschutz sollte im Einklang mit dieser Verordnung jederzeit sowohl in Bezug auf den Zugang der Behörden der Mitgliedstaaten als auch der befugten Stellen der Union zu Eurodac gewahrt werden. | + | |
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| - | (82) | + | |
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| - | + | ||
| - | Die betroffenen Personen sollten das Recht auf Auskunft über sie betreffende personenbezogene Daten, auf Berichtigung und Löschung dieser Daten sowie auf Einschränkung ihrer Verarbeitung haben. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung sollten die betroffenen Personen das Recht haben, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Diese Rechte sollten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und im Einklang mit den in der vorliegenden Verordnung, der Richtlinie (EU) 2016/680 und der Verordnung (EU) 2016/794 festgelegten Verfahren in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken gemäß der vorliegenden Verordnung ausgeübt werden. In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in Eurodac durch die nationalen Behörden sollte jeder Mitgliedstaat aus Gründen der Rechtssicherheit und Transparenz die Behörde benennen, die gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 als für die Verarbeitung Verantwortlicher gilt und die die zentrale Verantwortung für die Datenverarbeitung durch diesen Mitgliedstaat tragen sollte. Jeder Mitgliedstaat sollte der Kommission diese Behörde mitteilen. | + | |
| - | + | ||
| - | (83) | + | |
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| - | Außerdem ist es wichtig, dass in Eurodac gespeicherte sachlich unrichtige Daten berichtigt werden, um die Richtigkeit der gemäß dieser Verordnung erstellten Statistiken zu gewährleisten. | + | |
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| - | (84) | + | |
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| - | Die Übermittlung von auf der Grundlage dieser Verordnung von Eurodac erlangten personenbezogenen Daten durch einen Mitgliedstaat oder Europol an Drittstaaten, | + | |
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| - | (85) | + | |
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| - | + | ||
| - | Abweichend von der Regel, dass von einem Mitgliedstaat gemäß dieser Verordnung erlangte personenbezogene Daten keinem Drittstaat übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden sollten, sollte es möglich sein, derartige personenbezogene Daten an einen Drittstaat zu übermitteln, | + | |
| - | + | ||
| - | (86) | + | |
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| - | + | ||
| - | Die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (32), insbesondere Artikel 33 über die Vertraulichkeit und die Sicherheit der Verarbeitung, | + | |
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| - | (87) | + | |
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| - | + | ||
| - | Die betroffene Person sollte insbesondere davon in Kenntnis gesetzt werden, warum ihre Daten in Eurodac verarbeitet werden, einschließlich einer Beschreibung der Ziele der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 und inwieweit die Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden ihre Daten verwenden können. | + | |
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| - | (88) | + | |
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| - | Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 eingerichtete nationale Aufsichtsbehörden sollten die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten überwachen, | + | |
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| - | (89) | + | |
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| - | Die Mitgliedstaaten, | + | |
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| - | (90) | + | |
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| - | Die Leistung von Eurodac sollte überwacht und in regelmäßigen Abständen bewertet werden, einschließlich der Frage, ob der Zugang zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken zu indirekter Diskriminierung von Personen, die internationalen Schutz beantragen, geführt hat, wie sie von der Kommission in ihrer Einschätzung, | + | |
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| - | (91) | + | |
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| - | Die Mitgliedstaaten sollten ein System wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen festlegen, um eine dem Zweck von Eurodac zuwiderlaufende unrechtmäßige Verarbeitung von in Eurodac gespeicherten Daten ahnden zu können. | + | |
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| - | (92) | + | |
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| - | Die Mitgliedstaaten sollten über den Stand besonderer Asylverfahren informiert werden, um die adäquate Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1351 zu erleichtern. | + | |
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| - | (93) | + | |
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| - | Diese Verordnung sollte die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (33) unberührt lassen. | + | |
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| - | (94) | + | |
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| - | Diese Verordnung achtet die Grundrechte und hält die Grundsätze ein, die insbesondere mit der Charta anerkannt werden. Mit dieser Verordnung sollen insbesondere die uneingeschränkte Achtung des Schutzes personenbezogener Daten und des Rechts, internationalen Schutz zu beantragen, gewährleistet und die Anwendung der Artikel 8 und 18 der Charta verbessert werden. Diese Verordnung sollte daher entsprechend angewendet werden. | + | |
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| - | (95) | + | |
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| - | Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 21. September 2016 und am 30. November 2020 Stellungnahmen abgegeben. | + | |
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| - | (96) | + | |
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| - | Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Einrichtung eines Systems zum Abgleich biometrischer Daten zur Unterstützung der Asyl- und Migrationspolitik der Union, aufgrund von dessen Beschaffenheit durch die Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern vielmehr auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das für die Verwirklichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus. | + | |
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| - | (97) | + | |
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| - | Es ist angezeigt, den territorialen Anwendungsbereich der Verordnung so zu begrenzen, dass er dem territorialen Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2024/1351 entspricht, mit Ausnahme der Bestimmungen über Daten, die erhoben werden, um die Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1350 unter den in der vorliegenden Verordnung festgelegten Bedingungen zu erleichtern. | + | |
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| - | (98) | + | |
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| - | Nach den Artikeln 1 und 2 und Artikel 4a Absatz 1 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Annahme dieser Verordnung und ist weder durch diese Verordnung gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet. | + | |
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| - | (99) | + | |
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| - | Nach den Artikeln 1 und 2 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und unbeschadet des Artikels 4 dieses Protokolls beteiligt sich Irland nicht an der Annahme dieser Verordnung und ist weder durch diese Verordnung gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet — | + | |
| HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: | HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: | ||
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