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geschlechtsspezifische_verfolgung

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geschlechtsspezifische_verfolgung [2026/06/04 09:58] – [5. Sonstige länderspezifische Hinweise] marcelgeschlechtsspezifische_verfolgung [2026/06/04 11:02] (aktuell) marcel
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 ===== - Grundlegende Rechtsprechung des EuGH ===== ===== - Grundlegende Rechtsprechung des EuGH =====
  
-Die folgenden Entscheidungen beziehen sich zwar auf die in Art. 10 der Richtlinie 2011/95/EU (Qualikationsrichtlinie; im Zuge der GEAS-Reform ersetzt durch die Qualifikationsverordnung), dürften sich aber im Wesentlichen auf die neue Rechtslage, namentlich auf Art. 10 QVO, übertragen lassen:+Die folgenden Entscheidungen beziehen sich zwar auf die in Art. 10 der Richtlinie 2011/95/EU (Qualikationsrichtlinie; im Zuge der GEAS-Reform ersetzt durch die Qualifikationsverordnung) normierten Verfolgungsgründe, dürften sich aber im Wesentlichen auf die neue Rechtslage, namentlich auf Art. 10 QVO, übertragen lassen:
  
 ==== - EuGH, Urteil vom 16.01.2024, C-621/21 ==== ==== - EuGH, Urteil vom 16.01.2024, C-621/21 ====
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 >er die zuständige nationale Behörde nicht verpflichtet, bei der Feststellung, ob angesichts der im Herkunftsland einer Frau zum Zeitpunkt der Prüfung ihres Antrags auf internationalen Schutz vorherrschenden Bedingungen diskriminierende Maßnahmen, denen sie in diesem Land ausgesetzt war oder ausgesetzt sein könnte, Verfolgungshandlungen im Sinne von Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie darstellen, im Rahmen der individuellen Prüfung dieses Antrags im Sinne von Art. 2 Buchst. h dieser Richtlinie andere Aspekte ihrer persönlichen Umstände als ihr Geschlecht oder ihre Staatsangehörigkeit zu berücksichtigen. >er die zuständige nationale Behörde nicht verpflichtet, bei der Feststellung, ob angesichts der im Herkunftsland einer Frau zum Zeitpunkt der Prüfung ihres Antrags auf internationalen Schutz vorherrschenden Bedingungen diskriminierende Maßnahmen, denen sie in diesem Land ausgesetzt war oder ausgesetzt sein könnte, Verfolgungshandlungen im Sinne von Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie darstellen, im Rahmen der individuellen Prüfung dieses Antrags im Sinne von Art. 2 Buchst. h dieser Richtlinie andere Aspekte ihrer persönlichen Umstände als ihr Geschlecht oder ihre Staatsangehörigkeit zu berücksichtigen.
-===== - Verwestlichung =====+ 
 +===== - Verwestlichung“ =====
  
 Siehe [[Iran]]. Siehe [[Iran]].
geschlechtsspezifische_verfolgung.1780559912.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel