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irak

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irak [2024/06/10 22:22] – [1.1 Alleinstehende Frauen] marcelirak [2025/10/18 09:18] (aktuell) – [2.1 OVG NRW, U. v. 10.05.2021, 9 A 1489/20.A] marcel
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 ==== - Alleinstehende Frauen ==== ==== - Alleinstehende Frauen ====
  
-=== - VG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2024, 9 K 2293/24.A ===+=== - VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2025, 9 L 2759/25.A ===
  
->Nach diesen Maßgaben ist der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Die Einzelrichterin ist der Überzeugung, dass der Klägerin bei einer hypothetischen Rückkehr in den Irak mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung wegen ihrer Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der alleinstehenden Frauen ohne schutzbereite männliche Familienangehörige mi Irak droht. Für Angehörige dieser Gruppe ist eine landesweite Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure anzunehmen, ohne dass der irakische Staat oder andere Gruppen sie schützen könnten+>Die Stellung der Frau hat sich im Vergleich zur Zeit des Saddam-Regimes teilweise deutlich verschlechtert. Frauen sind im Alltag Diskriminierungen ausgesetzt, die ihre gleichberechtigte Teilnahme am politischen, sozialen und wirtschaftlichen Leben im Irak verhindern. In den Familien sind patriachalische Strukturen weit verbreitet. Alleinlebende Frauen sind im gesamten Irak ein völlig unübliches Phänomen. Die permanente Kontrolle unverheirateter bzw. verwitweter oder geschiedener Frauen durch männliche Familienmitglieder ist zentraler Bestandteil irakischer Moral- und Ehrvorstellungen. Es wird erwartet, dass sich die Frauen den männlichen Familienmitgliedern unterordnen. Frauen, die sich dem widersetzen, können Opfer von Gewalt im Namen der Ehre werden. Als Frau alleinstehend zu leben, wird im Irak in der Regel nicht akzeptiert, weil es als unangemessenes Verhalten betrachtet wird. Eine Frau, die alleine oder mit einem oder mehreren Kindern aus einer früheren Beziehung lebt, fällt nicht nur auf, sie wird vielmehr von breiten gesellschaftlichen Schichten gemieden bzw. sozial ausgegrenzt, von Männern wie auch von Frauen. Ohne männlichen Schutz sind alleinstehende Frauen dem Risiko körperlicher Misshandlungen ausgesetzt. Sofern diese Frauen Kinder haben, die von ihnen abhängig sind, besteht für diese ebenfalls das Risiko von Misshandlungen. Für eine alleinstehende Frau ohne verwandtschaftliche Kontakte und Unterstützung erweisen sich zahlreiche Alltagshandlungen wie etwa das Finden einer Wohnung als extrem schwierig. Je jünger die Frau ist, umso schwieriger ist ihre Lage. Zudem besteht gerade bei jungen Frauen die Gefahr sexueller Übergriffe und Belästigungen.
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->Vgl. VG HannoverUrtv14. April 2023 - 12 A 4071/18 -juris und vom 24. März 2022 - 6 A 3392/17 -jurisS. 7 ;f. VG SaarlandUrt. v. 15.11.2022 - 6 K 323/21 -juris Rn27 ff.; VG Bayreuth, Urtv. 07.06.2022 - B 3K21.30696 ,- juris S. 7f.; GV GreifswaldUrt. +>Vgl. Schweizerische FlüchtlingshilfeSchnellrecherche der SFH Länderanalyse vom 15.01.2015 zu Irak: Zwangsheirat; ferner EASO, Informationsbericht über das Herkunftsland Irak: Gezielte Gewalt gegen Individuen, vom März 2019und ACCORDAnfragebeantwortung zum Irak: Lage von alleinstehenden Frauenvor allem mit westlicher Gesinnung nach Rückkehr aus dem westlichen Ausland und Asylantragstellungvom 25.02.2019. 
-v16.02.2022 - 6 A894/20 HGW -juris S. 6 f.; VG RegensburgUrt. .v 25.10.2021- RO 13 K 19.30604 - juris S8 f;f. VG MünchenUrt.v 17.03.2020 - M 19 K 16.32656 - juris Rn. 28 ff.; VG WiesbadenUrt. v. 31.05.20191 K 152/17.WI.Ajuris Rn46 f;. VG MünsterUrtv05.02.2019, - 6a 3033/18.A -, juris Rn37 f.für möglich gehalten: Hess. VGHBeschl. .v 18.02.2021 - 5 A 3220/20.Z.A -juris Rn;8 offen gelassen von NdsOVGBeschl. v. 10.01.2020 -9LA 85/19 -, V.n.b., S. 3aA.:. VG Weimar, Urt. .v 21.06.2022 - 3K 95/20 We ,- juris Rn. 42 ;f VG Göttingen, Urt. .v 24.09.2020 - 2 A 1001/17 -, juris Rn. 31 f.+
 +>Die beschriebenengezielt an das weibliche Geschlecht anknüpfenden Verfolgungshandlungen gegenüber alleinstehenden Frauen ohne schutzbereite männliche Familienangehörigen sind aufgrund ihrer Art und Wiederholung so gravierenddass sie eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellenFür den Eintritt dieser Verletzung besteht eine hohe WahrscheinlichkeitAlleinstehenden Frauen drohen ohne männliche schutzbereite  Familienangehörige jederzeit sexuelle oder andere gewalttätige ÜbergriffeObdachlosigkeitwirtschaftliche Notsoziale Isolierung und DemütigungDie genannten Verfolgungshandlungen drohen nicht nur seltensondern sie sind üblich und drohen jederzeitDa eine alleinstehende Frau ohne männliche schutzbereite Familienangehörige sich notgedrungen alleine in der Öffentlichkeit bewegen mussum eine Wohnung zu mietenzu arbeiten und sich zu versorgenkann sie die bestehenden Gefahren auch nicht umgehen. 
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 +>Vgl. VG SaarlandUrteil vom 15.11.2022 – 6 323/21 -. 
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 +>Diese Bewertung gilt weiterhinAusweislich der aktuellen Erkenntnismittel ist die Lage für alleinstehende Fraueninsbesondere ohne schutzbereite männliche Familienangehörigeunverändert prekär. 
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 +>VglAuswärtiges AmtBericht über die asylund abschiebungsrelevante Lage in der Republik Irak vom 21.05.2015, S. 22ff
  
-{{::vg-2024-04-08_urteil_anonymisiert.pdf|Urteil}}+{{:0:vg_dus_irak_frauen_123.pdf|Beschluss}}
  
 ===== - Yezid*innen ===== ===== - Yezid*innen =====
  
-==== - OVG NRW, U. v. 10.05.2021, 9 A 1489/20.A ====+==== - OVG NRW, Urteil vom 10.05.2021, 9 A 1489/20.A ====
  
 **Pressemitteilung:** **Pressemitteilung:**
irak.1718050974.txt.gz · Zuletzt geändert: (Externe Bearbeitung)