italien
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====== Italien ====== | ====== Italien ====== | ||
- | ===== - OVG NRW, Urteile vom 20.07.2021, 11 A 1674/20.A und 11 A 1689/20.A ===== | + | ===== - Anerkannt Schutzberechtigte ===== |
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+ | ==== - OVG NRW, Urteile vom 20.07.2021, 11 A 1674/20.A und 11 A 1689/20.A ==== | ||
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+ | **Pressemitteilung: | ||
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+ | > **Aus Italien nach Deutschland weitergereiste Schutzberechtigte oder Asylsuchende ohne Aussicht auf Unterbringung und Arbeit in Italien dürfen nicht rücküberstellt werden** | ||
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+ | >29. Juli 2021 | ||
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+ | >Die Asylanträge eines in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia und eines Asylsuchenden aus Mali, der zuvor in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, dürfen nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie im Falle ihrer Rücküberstellung dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch zwei heute bekannt gegebene Urteile vom 20. Juli 2021 entschieden. | ||
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+ | >Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Asylantrag des Somaliers als unzulässig abgelehnt, weil er in Italien bereits internationalen Schutz erhalten hatte. Das Verwaltungsgericht Münster hatte die Klage des Somaliers mit der Begründung abgewiesen, international Schutzberechtigte hätten in Italien das Recht, für sechs Monate in Aufnahmeeinrichtungen zu wohnen; ferner hätten sie dort Zugang zu Sozialwohnungen, | ||
+ | > | ||
+ | >Der Asylantrag des Maliers war als unzulässig abgelehnt worden, weil er schon in Italien einen Asylantrag gestellt hatte und sein Asylverfahren wegen der Zuständigkeit Italiens dort weiter zu betreiben sei. Das Verwaltungsgericht Minden hatte der Klage des Maliers stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, | ||
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+ | >Die Berufung des Somaliers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster hatte Erfolg; die Berufung der beklagten Bundesrepublik Deutschland gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden blieb hingegen ohne Erfolg. | ||
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+ | >Zur Begründung seiner beiden Urteile hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: | ||
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+ | >Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen die Urteile nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. | ||
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italien.1717946884.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/07/13 12:10 (Externe Bearbeitung)