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libanon

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 === - VG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2025, 17 K 4560/21.A === === - VG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2025, 17 K 4560/21.A ===
  
->Dies zugrunde gelegt ist die Einzelrichterin im hier gegebenen Fall davon überzeugt, dass der Kläger bisexuell ist und ihm deshalb mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung im Libanon droht. 
->a. Der Kläger hat in der mündlichen Verhandlung glaubhaft vorgetragen, bisexuell zu sein und seine Sexualität auch auszuleben. Er hat seine Bisexualität im Rahmen der informatorischen Anhörung anschaulich und glaubhaft dargelegt. 
->Dieser Überzeugung steht insbesondere nicht entgegen, dass der Kläger erstmals in Deutschland (einvernehmliche) sexuelle Kontakte mit Männern gepflegt hat. Denn ungeachtet der Tatsache, dass dies aus Sicht der Einzelrichterin aufgrund der Sozialisierung des Klägers in Saudi-Arabien, wo gleichgeschlechtlicher Sex sogar mit dem Tod bestraft werden kann, 
-> 
->vgl. Österreichisches Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Saudi-Arabien, Gesamtaktualisierung am 23. April 2025, S. 36, 
-> 
->nachvollziehbar erscheint, bestehen jedenfalls keine Zweifel daran, dass der Kläger seine sexuelle Orientierung seit seiner Ankunft in Deutschland auslebt. Er hat hierzu glaubhaft vorgetragen, nach seiner Ankunft in Deutschland erstmals im Jahr 2020 über die App Grindr einen Mann kennengelernt und auch mit ihm geschlafen zu haben. Seitdem habe er sich mit ca. zehn anderen Männern zum Geschlechtsverkehr getroffen, wobei es sich jeweils um unverbindliche Treffen gehandelt habe. Davon habe er auch der benannten Zeugin [...] berichtet, auf deren Ladung und Vernehmung die Einzelrichterin verzichtet hat. Insgesamt war der Vortrag des Klägers zu seinem Sexualleben schlüssig, greifbar und widerspruchsfrei, sodass davon auszugehen ist, dass er von tatsächlich Erlebtem berichtet hat. 
 >b. Dem Kläger droht im Libanon aufgrund seiner bisexuellen Orientierung auch mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung. >b. Dem Kläger droht im Libanon aufgrund seiner bisexuellen Orientierung auch mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung.
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