libanon
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| libanon [2025/12/01 22:07] – marcel | libanon [2025/12/02 09:18] (aktuell) – marcel | ||
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| === - VG Düsseldorf, | === - VG Düsseldorf, | ||
| - | >Dies zugrunde gelegt ist die Einzelrichterin im hier gegebenen Fall davon überzeugt, dass der Kläger bisexuell ist und ihm deshalb mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung im Libanon droht. | ||
| - | >a. Der Kläger hat in der mündlichen Verhandlung glaubhaft vorgetragen, | ||
| - | >Dieser Überzeugung steht insbesondere nicht entgegen, dass der Kläger erstmals in Deutschland (einvernehmliche) sexuelle Kontakte mit Männern gepflegt hat. Denn ungeachtet der Tatsache, dass dies aus Sicht der Einzelrichterin aufgrund der Sozialisierung des Klägers in Saudi-Arabien, | ||
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| - | >vgl. Österreichisches Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Saudi-Arabien, | ||
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| >b. Dem Kläger droht im Libanon aufgrund seiner bisexuellen Orientierung auch mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung. | >b. Dem Kläger droht im Libanon aufgrund seiner bisexuellen Orientierung auch mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung. | ||
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| >vgl. EUAA, Lebanon: Country Focus, Country of Origin Information Report, November 2025, S. 72. | >vgl. EUAA, Lebanon: Country Focus, Country of Origin Information Report, November 2025, S. 72. | ||
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| - | >Es kommt im Libanon regelmäßig zu teilweise gewaltsamen Übergriffen auf homosexuelle Personen, die von Einzelpersonen, | + | >Es kommt im Libanon regelmäßig zu teilweise gewaltsamen Übergriffen auf homosexuelle Personen, die von Einzelpersonen, |
| - | auch Schikanen durch die Sicherheitsbehörden drohen. Nichtregierungsorganisationen berichten von willkürlichen Verhaftungen von homosexuellen Personen, die gewaltsam durchgeführten, | + | |
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| >vgl. VG Köln, Urteil vom 1. März 2022 – 20 K 85/19.A –, juris S. 9. | >vgl. VG Köln, Urteil vom 1. März 2022 – 20 K 85/19.A –, juris S. 9. | ||
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| - | Online-Erpressung, | + | |
| - | Infolge der Outings berichteten LGBTQI+-Personen von häuslicher Gewalt und willkürlichen Verhaftungen aufgrund persönlicher Daten, die durch unrechtmäßige Durchsuchungen auf Mobiltelefonen und anderen Geräten gefunden wurden. Es gab Berichte, dass Sicherheitskräfte LGBTQI+-Personen in Gewahrsam misshandelten, | + | |
| - | besondere | + | |
| - | zwungene | + | |
| - | der Identität gegenüber Familie oder Freunden. Die Regierung hat keine Ermittlungen | + | |
| - | aufgenommen oder diejenigen, die an Gewalt und Missbrauch gegen LGBTQI-Perso- | + | |
| - | nen durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure beteiligt waren, strafrechtlich belangt | + | |
| - | oder bestraft, | + | |
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| - | >vgl. United States Department of State, Bureau of Democracy, Human Rights and Labor, Country Reports on Human Rights | + | >vgl. United States Department of State, Bureau of Democracy, Human Rights and Labor, Country Reports on Human Rights Practices for 2023, S. 49 f. |
| - | Practices for 2023, S. 49 f. | + | |
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| >Das Klima verschlimmerte sich 2023 weiter, als Oppositionsabgeordnete einen Antrag zur Aufhebung von Art. 534 einbrachten. Politische und religiöse Führer aller Richtungen mobilisierten gegen diese Initiative. Dieser Diskurs trug zu einer breiteren Kampagne gegen LGBTIQ+-Rechte bei. Die Einschränkungen gingen über die Rhetorik hinaus. Laut Freedom House überwachten Sicherheitsbehörden die Online-Aktivitäten von Aktivisten und Gruppen, darunter auch LGBTIQ-Personen, | >Das Klima verschlimmerte sich 2023 weiter, als Oppositionsabgeordnete einen Antrag zur Aufhebung von Art. 534 einbrachten. Politische und religiöse Führer aller Richtungen mobilisierten gegen diese Initiative. Dieser Diskurs trug zu einer breiteren Kampagne gegen LGBTIQ+-Rechte bei. Die Einschränkungen gingen über die Rhetorik hinaus. Laut Freedom House überwachten Sicherheitsbehörden die Online-Aktivitäten von Aktivisten und Gruppen, darunter auch LGBTIQ-Personen, | ||
libanon.1764623223.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel
