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 === - VG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2025, 17 K 4560/21.A === === - VG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2025, 17 K 4560/21.A ===
  
->Dies zugrunde gelegt ist die Einzelrichterin im hier gegebenen Fall davon überzeugt, dass der Kläger bisexuell ist und ihm deshalb mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung im Libanon droht. 
->a. Der Kläger hat in der mündlichen Verhandlung glaubhaft vorgetragen, bisexuell zu sein und seine Sexualität auch auszuleben. Er hat seine Bisexualität im Rahmen der informatorischen Anhörung anschaulich und glaubhaft dargelegt. 
->Dieser Überzeugung steht insbesondere nicht entgegen, dass der Kläger erstmals in Deutschland (einvernehmliche) sexuelle Kontakte mit Männern gepflegt hat. Denn ungeachtet der Tatsache, dass dies aus Sicht der Einzelrichterin aufgrund der Sozialisierung des Klägers in Saudi-Arabien, wo gleichgeschlechtlicher Sex sogar mit dem Tod bestraft werden kann, 
-> 
->vgl. Österreichisches Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Saudi-Arabien, Gesamtaktualisierung am 23. April 2025, S. 36, 
-> 
->nachvollziehbar erscheint, bestehen jedenfalls keine Zweifel daran, dass der Kläger seine sexuelle Orientierung seit seiner Ankunft in Deutschland auslebt. Er hat hierzu glaubhaft vorgetragen, nach seiner Ankunft in Deutschland erstmals im Jahr 2020 über die App Grindr einen Mann kennengelernt und auch mit ihm geschlafen zu haben. Seitdem habe er sich mit ca. zehn anderen Männern zum Geschlechtsverkehr getroffen, wobei es sich jeweils um unverbindliche Treffen gehandelt habe. Davon habe er auch der benannten Zeugin [...] berichtet, auf deren Ladung und Vernehmung die Einzelrichterin verzichtet hat. Insgesamt war der Vortrag des Klägers zu seinem Sexualleben schlüssig, greifbar und widerspruchsfrei, sodass davon auszugehen ist, dass er von tatsächlich Erlebtem berichtet hat. 
 >b. Dem Kläger droht im Libanon aufgrund seiner bisexuellen Orientierung auch mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung. >b. Dem Kläger droht im Libanon aufgrund seiner bisexuellen Orientierung auch mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung.
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 >vgl. VG Köln, Urteil vom 1. März 2022 – 20 K 85/19.A –, juris S. 9. >vgl. VG Köln, Urteil vom 1. März 2022 – 20 K 85/19.A –, juris S. 9.
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->Menschenrechtsorganisationen berichteten, dass die Regierung Mitglieder der LGBTQI+-Community mit traditionellen Methoden wie Belästigungen auf der Straße, Verhaftungen und dem Vorgehen gegen Veranstaltungen und Versammlungen sowie mit digitalen Methoden wie dem Fallenstellen in sozialen Medien und Dating-Apps, +>Menschenrechtsorganisationen berichteten, dass die Regierung Mitglieder der LGBTQI+-Community mit traditionellen Methoden wie Belästigungen auf der Straße, Verhaftungen und dem Vorgehen gegen Veranstaltungen und Versammlungen sowie mit digitalen Methoden wie dem Fallenstellen in sozialen Medien und Dating-Apps, Online-Erpressung, Online-Belästigung und Online-Outings von Personen schikaniert. Infolge der Outings berichteten LGBTQI+-Personen von häuslicher Gewalt und willkürlichen Verhaftungen aufgrund persönlicher Daten, die durch unrechtmäßige Durchsuchungen auf Mobiltelefonen und anderen Geräten gefunden wurden. Es gab Berichte, dass Sicherheitskräfte LGBTQI+-Personen in Gewahrsam misshandelten, insbesondere in Gegenden außerhalb von Beirut. Zu den Misshandlungen zählten erzwungene HIV-Tests und Drohungen mit längerer Inhaftierung oder der Offenlegung der Identität gegenüber Familie oder Freunden. Die Regierung hat keine Ermittlungen aufgenommen oder diejenigen, die an Gewalt und Missbrauch gegen LGBTQI-Personen durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure beteiligt waren, strafrechtlich belangt oder bestraft,
-Online-Erpressung, Online-Belästigung und Online-Outings von Personen schikaniert. +
-Infolge der Outings berichteten LGBTQI+-Personen von häuslicher Gewalt und willkürlichen Verhaftungen aufgrund persönlicher Daten, die durch unrechtmäßige Durchsuchungen auf Mobiltelefonen und anderen Geräten gefunden wurden. Es gab Berichte, dass Sicherheitskräfte LGBTQI+-Personen in Gewahrsam misshandelten, ins- +
-besondere in Gegenden außerhalb von Beirut. Zu den Misshandlungen zählten er- +
-zwungene HIV-Tests und Drohungen mit längerer Inhaftierung oder der Offenlegung +
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-aufgenommen oder diejenigen, die an Gewalt und Missbrauch gegen LGBTQI-Perso- +
-nen durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure beteiligt waren, strafrechtlich belangt +
-oder bestraft,+
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 >vgl. United States Department of State, Bureau of Democracy, Human Rights and Labor, Country Reports on Human Rights Practices for 2023, S. 49 f. >vgl. United States Department of State, Bureau of Democracy, Human Rights and Labor, Country Reports on Human Rights Practices for 2023, S. 49 f.
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