libanon
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| === - VG Düsseldorf, | === - VG Düsseldorf, | ||
| - | >Dies zugrunde gelegt ist die Einzelrichterin im hier gegebenen Fall davon überzeugt, dass der Kläger bisexuell ist und ihm deshalb mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung im Libanon droht. | ||
| - | >a. Der Kläger hat in der mündlichen Verhandlung glaubhaft vorgetragen, | ||
| - | >Dieser Überzeugung steht insbesondere nicht entgegen, dass der Kläger erstmals in Deutschland (einvernehmliche) sexuelle Kontakte mit Männern gepflegt hat. Denn ungeachtet der Tatsache, dass dies aus Sicht der Einzelrichterin aufgrund der Sozialisierung des Klägers in Saudi-Arabien, | ||
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| - | >vgl. Österreichisches Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Saudi-Arabien, | ||
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| >b. Dem Kläger droht im Libanon aufgrund seiner bisexuellen Orientierung auch mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung. | >b. Dem Kläger droht im Libanon aufgrund seiner bisexuellen Orientierung auch mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung. | ||
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