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verordnung_eu_2024_1358

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verordnung_eu_2024_1358 [2026/07/06 20:00] – [KAPITEL XI((Berichtigung, ABl. L 90925 vom 25.11.2025, S. 1 (2024/1358) )): Verfahren für den Abgleich und die Übermittlung von Daten für Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung] marcelverordnung_eu_2024_1358 [2026/11/06 16:44] (aktuell) – [KAPITEL IX: Verfahren für den Abgleich der Daten von Personen, die internationalen Schutz beantragen, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die beim illegalen Überschreiten einer Grenze aufgegriffen werden oder die sich illegal im Hoheitsgebiet ei marcel
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 ===== KAPITEL IX: Verfahren für den Abgleich der Daten von Personen, die internationalen Schutz beantragen, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die beim illegalen Überschreiten einer Grenze aufgegriffen werden oder die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens registriert sind oder die gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommen wurden, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die nach einem Such- und Rettungseinsatz ausgeschifft wurden, sowie von Personen, die vorübergehenden Schutz genießen ===== ===== KAPITEL IX: Verfahren für den Abgleich der Daten von Personen, die internationalen Schutz beantragen, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die beim illegalen Überschreiten einer Grenze aufgegriffen werden oder die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens registriert sind oder die gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommen wurden, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die nach einem Such- und Rettungseinsatz ausgeschifft wurden, sowie von Personen, die vorübergehenden Schutz genießen =====
  
-  * Art. 27 Eurodac-Verordnung: Abgleich von biometrisch Daten+  * Art. 27 Eurodac-Verordnung: Abgleich von biometrischen Daten
   * Art. 28 Eurodac-Verordnung: Abgleich von Gesichtsbilddaten   * Art. 28 Eurodac-Verordnung: Abgleich von Gesichtsbilddaten
  
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   * Art. 62 Eurodac-Verordnung: Aufhebung   * Art. 62 Eurodac-Verordnung: Aufhebung
   * Art. 63 Eurodac-Verordnung: Inkrafttreten und Anwendbarkeit   * Art. 63 Eurodac-Verordnung: Inkrafttreten und Anwendbarkeit
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 +  * [[Anhang I der Eurodac-Verordnung|ANHANG I der Eurodac-Verordnung: Entsprechungstabelle nach Artikel 8]]
 +  * [[Anhang II der Eurodac-Verordnung|ANHANG II der Eurodac-Verordnung: Entsprechungstabelle]]
  
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