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zustellungsvorschriften

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zustellungsvorschriften [2024/07/13 12:10] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1zustellungsvorschriften [2024/07/17 16:47] (aktuell) 2003:e7:7f0b:f700:f543:a1:c0de:a891
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 ====== Zustellungsvorschriften, § 10 AsylG ====== ====== Zustellungsvorschriften, § 10 AsylG ======
  
 +===== - Keine Anwendbarkeit im Widerrufsverfahren =====
  
-===== - VG Aachen, Urteil vom 12.01.2022, 4 K 1605/20.A =====+==== - Bayerischer VGH, Urteil vom 11.01.2010, 9 B 08.30223 ==== 
 + 
 +>1. Die Zustellungsvorschriften des § 10 AsylVfG finden im Widerrufsverfahren nach § 73 AsyIVfG keine Anwendung. 
 +>2. Die Ausschlusstatbestände des § 3 Abs. ASYLVFG § 3 Absatz 2 Satz 1 Nrn. 1 und 3 AsylVfG (u. a. Kriegsverbrechen, Zuwiderhandlungen gegen die Ziele der Vereinten Nationen) für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und die Anerkennung als Asylberechtigter können auch nach der Aufnahme des Flüchtlings in Deutschland verwirklicht werden und ihren Widerruf rechtfertigen. 
 +>3. Aus schwerwiegenden Gründen ist die Annahme gerechtfertigt, dass die ruandische Hutu-Organisation FDLR im Ostkongo Kriegsverbrechen begangen und den Zielen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt hat, woran ihr in Deutschland als Asylberechtigter lebender Präsident beteiligt ist. 
 +> 4. Die Aufnahme einer Person in eine Liste des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats ist kein maßgebliches Kriterium für die Annahme einer Zuwiderhandlung gegen die Ziele der Vereinten Nationen. 
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 +===== - Keine Zustellfiktion bei irreführender Belehrung ===== 
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 +==== - VG Aachen, Urteil vom 12.01.2022, 4 K 1605/20.A ====
  
 Rn. 26 f.: Rn. 26 f.:
zustellungsvorschriften.1720865422.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/07/13 12:10 von 127.0.0.1