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18a_asylg

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-====== § 18a AsylG ====== 
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-===== - Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege ===== 
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-==== - Bundesverfassungsgericht, B. v. 23.10.2014, 2 BvR 2566/10 ==== 
- 
-Leitsätze: 
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->**1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. September 2010 - 20 W 480/08 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Er wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.** 
-> 
->**2. Das Land Hessen hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.** 
-> 
->**3. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.** 
- 
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