18a_asylg
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Inhaltsverzeichnis
§ 18a AsylG
1. Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege
1.1 Bundesverfassungsgericht, B. v. 23.10.2014, 2 BvR 2566/10
Leitsätze:
1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. September 2010 - 20 W 480/08 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Er wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
2. Das Land Hessen hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.
3. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
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