Die Leitungs- und Verwaltungsstruktur des Unterstützungsbüros besteht aus:
a) einem Verwaltungsrat,
b) einem Exekutivdirektor und dem Personal des Unterstützungsbüros.
Die Leitungs- und Verwaltungsstruktur des Unterstützungsbüros kann einen Exekutivausschuss umfassen, sofern ein solcher gemäß Artikel 29 Absatz 2 eingesetzt wird.