Die Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 1) wird mit Wirkung vom 12. Juni 2026 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.