Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


verordnung_eu_nr._604_2013


Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung)

Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung)

Volltext der Verordnung

KAPITEL I: GEGENSTAND UND DEFINITIONEN

KAPITEL II: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND SCHUTZGARANTIEN

KAPITEL III: KRITERIEN ZUR BESTIMMUNG DES ZUSTÄNDIGEN MITGLIEDSTAATS

KAPITEL IV: ABHÄNGIGE PERSONEN UND ERMESSENSKLAUSELN

KAPITEL V: PFLICHTEN DES ZUSTÄNDIGEN MITGLIEDSTAATS

KAPITEL VI: AUFNAHME- UND WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN

ABSCHNITT I: Einleitung des Verfahrens

ABSCHNITT II: Aufnahmeverfahren

ABSCHNITT III: Wiederaufnahmeverfahren

ABSCHNITT IV: Verfahrensgarantien

ABSCHNITT V: Inhaftnahme zum Zwecke der Überstellung

ABSCHNITT VI: Überstellung

KAPITEL VII: VERWALTUNGSKOOPERATION

KAPITEL VIII: SCHLICHTUNG

KAPITEL IX: ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

ERKLÄRUNG DES RATES, DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DER KOMMISSION

Der Rat und das Europäische Parlament ersuchen die Kommission, unbeschadet ihres Initiativrechts eine Revision des Artikels 8 Absatz 4 der Neufassung der Dublin-Verordnung zu prüfen, sobald der Gerichtshof in der Rechtssache C-648/11 MA und andere gegen Secretary of State for the Home Department entschieden hat, spätestens jedoch vor Ablauf der in Artikel 46 der Dublin-Verordnung gesetzten Frist. Das Europäische Parlament und der Rat werden sodann beide ihre Gesetzgebungsbefugnisse ausüben und dabei dem Kindeswohl Rechnung tragen.

Um eine unverzügliche Annahme des Vorschlags sicherzustellen, erklärt sich die Kommission im Interesse eines Kompromisses damit einverstanden, dieses Ersuchen zu prüfen, wobei sie davon ausgeht, dass dieses sich auf diese besonderen Umstände beschränkt und keinen Präzedenzfall schafft.

verordnung_eu_nr._604_2013.txt · Zuletzt geändert: von marcel