Art. 73 EUAA-Verordnung: Inkrafttreten

1. Wortlaut

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe q, Artikel 14 und Artikel 15 Absätze 1, 2 und 3 gelten ab dem 31. Dezember 2023, und Artikel 15 Absätze 4 bis 8 sowie Artikel 22 gelten ab dem Tag, an dem die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 ersetzt wird, es sei denn, die genannte Verordnung wird vor dem 31. Dezember 2023 ersetzt; in diesem Fall gelten diese Bestimmungen ab dem 31. Dezember 2023.