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anhang_ii_der_asylverfahrensverordnung

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 Indien Indien
  
-Kosovo ((Diese Bestimmung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.+Kosovo((Diese Bestimmung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
 )) ))
  
 Marokko Marokko
  
-Tunesien+Tunesien((VERORDNUNG (EU) 2026/464 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Februar 2026))
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