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art._14_grenzrueckfuehrungsverordnung

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art._14_grenzrueckfuehrungsverordnung [2026/06/01 08:36] – angelegt marcelart._14_grenzrueckfuehrungsverordnung [2026/07/02 09:04] (aktuell) marcel
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->(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. +<blockquote> 
-> +(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. 
->(2) Sie gilt ab dem 12. Juni 2026.+ 
 +(2) Sie gilt ab dem 12. Juni 2026. 
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art._14_grenzrueckfuehrungsverordnung.txt · Zuletzt geändert: von marcel