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art._15_qualifikationsrichtlinie

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art._15_qualifikationsrichtlinie [2026/06/04 10:32] marcelart._15_qualifikationsrichtlinie [2026/07/19 16:35] (aktuell) – [1. Wortlaut] marcel
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 ===== - Wortlaut ===== ===== - Wortlaut =====
  
->Als ernsthafter Schaden gilt +<blockquote> 
-> +Als ernsthafter Schaden gilt 
->a) die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe oder + 
-> +a) die Todesstrafe oder Hinrichtung oder((Berichtigung, ABl. L 337 vom 20.12.2011, S. 1 (2011/95/EU) )) 
->b) Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung eines Antragstellers im Herkunftsland oder + 
-> +b) Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung eines Antragstellers im Herkunftsland oder 
->c) eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.+ 
 +c) eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts. 
 +</blockquote>
  
 ~~socialite~~ ~~socialite~~
 +~~DISCUSSION~~
art._15_qualifikationsrichtlinie.1780561921.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel