art._18_arb-1-80
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| - | Der Assoziationsausschuss arbeitet eine vom Assoziationsrat an die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und an die Türkei zu richtende Empfehlung für die Durchführung von Maßnahmen aus, um jungen Arbeitnehmern, | + | Der Assoziationsausschuss arbeitet eine vom Assoziationsrat an die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und an die Türkei zu richtende Empfehlung für die Durchführung von Maßnahmen aus, um jungen Arbeitnehmern, |
| Er verfolgt die tatsächliche Durchführung dieser Bestimmung. | Er verfolgt die tatsächliche Durchführung dieser Bestimmung. | ||
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