art._30_ammvo
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
| art._30_ammvo [2026/06/06 14:24] – angelegt marcel | art._30_ammvo [2026/06/06 14:25] (aktuell) – [Definition „Zeugnis oder Befähigungsnachweis“] marcel | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 11: | Zeile 11: | ||
| Mit dem Kriterium „Zeugnis oder Befähigungsnachweis“ hält tatsächlich ein gänzlich neues Kriterium Einzug in den Kriterienkatalog, | Mit dem Kriterium „Zeugnis oder Befähigungsnachweis“ hält tatsächlich ein gänzlich neues Kriterium Einzug in den Kriterienkatalog, | ||
| - | ===== Definition „Zeugnis oder Befähigungsnachweis“ ===== | + | ===== - Definition „Zeugnis oder Befähigungsnachweis“ ===== |
| Zur Definition des Begriffs „Zeugnis oder Befähigungsnachweis“ siehe Art. 2 Nr. 15 AMM-VO: | Zur Definition des Begriffs „Zeugnis oder Befähigungsnachweis“ siehe Art. 2 Nr. 15 AMM-VO: | ||
art._30_ammvo.1780748692.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel
