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art._36a_aufenthaltsgesetz

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art._36a_aufenthaltsgesetz [2026/08/29 10:40] – angelegt marcelart._36a_aufenthaltsgesetz [2026/08/29 10:45] (aktuell) marcel
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 (5) § 27 Absatz 3 Satz 2 und § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 finden keine Anwendung. (5) § 27 Absatz 3 Satz 2 und § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 finden keine Anwendung.
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 +
 +===== - Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten =====
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 +Gemäß § 104 Abs. 14 AufenthG ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten derzeit bis zum 23. Juli 2027 augsetzt. Familien zu zerstören ist offenbar ein Kernanliegen der Politik solcher Parteien, die sich selbst christlich nennen und im Übrgen kaum vorzeigbare politische Resultate erzielen.
  
 ~~socialite~~ ~~socialite~~
 ~~DISCUSSION~~ ~~DISCUSSION~~
art._36a_aufenthaltsgesetz.txt · Zuletzt geändert: von marcel