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art._42_anerkennungsverordnung

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 ===== - Wortlaut ===== ===== - Wortlaut =====
  
->Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im //Amtsblatt der Europäischen Union// in Kraft. +<blockquote> 
-> +Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im //Amtsblatt der Europäischen Union// in Kraft. 
->Diese Verordnung gilt ab dem 12. Juni 2026.((Berichtigung, ABl. L 90016 vom 13.1.2026, S.  1 (2024/1347) )) + 
-> +Diese Verordnung gilt ab dem 12. Juni 2026.((Berichtigung, ABl. L 90016 vom 13.1.2026, S.  1 (2024/1347) )) 
->Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.+ 
 +Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten. 
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 ===== - Allgemeines ===== ===== - Allgemeines =====
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