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art._42_anerkennungsverordnung

Art. 42 Anerkennungsverordnung: Inkrafttreten und Anwendbarkeit

1. Wortlaut

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung gilt ab dem 1. Juli 2026.

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