art._47_aufenthaltsgesetz
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| art._47_aufenthaltsgesetz [2026/06/02 22:42] – marcel | art._47_aufenthaltsgesetz [2026/09/06 09:37] (aktuell) – marcel | ||
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| - | ====== § 47 AufenthG: Verbot und Beschränkung der politischen Betätigung. ====== | + | ====== § 47 AufenthG: Verbot und Beschränkung der politischen Betätigung ====== |
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| - | >(1) Ausländer dürfen sich im Rahmen der allgemeinen Rechtsvorschriften politisch betätigen. Die politische Betätigung eines Ausländers kann beschränkt oder untersagt werden, soweit sie | + | < |
| - | >1. die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, | + | (1) < |
| - | >2. den außenpolitischen Interessen oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen kann, | + | |
| - | >3. gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, | + | 1. die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, |
| - | >4. bestimmt ist, Parteien, andere Vereinigungen, | + | |
| - | >(2) Die politische Betätigung eines Ausländers wird untersagt, soweit sie | + | 2. den außenpolitischen Interessen oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen kann, |
| - | >1. die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder den kodifizierten Normen des Völkerrechts widerspricht, | + | |
| - | >2. Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, | + | 3. gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, |
| - | >3. Vereinigungen, | + | |
| + | 4. bestimmt ist, Parteien, andere Vereinigungen, | ||
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| + | (2) Die politische Betätigung eines Ausländers wird untersagt, soweit sie | ||
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| + | 1. die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder den kodifizierten Normen des Völkerrechts widerspricht, | ||
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| + | 2. Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, | ||
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| + | 3. Vereinigungen, | ||
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| ~~socialite~~ | ~~socialite~~ | ||
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art._47_aufenthaltsgesetz.txt · Zuletzt geändert: von marcel
