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art._81_asylgesetz

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art._81_asylgesetz [2026/08/26 09:35] – [2. Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens] marcelart._81_asylgesetz [2026/10/16 14:20] (aktuell) – marcel
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 Eine gesetzliche Regelung für dieses spezielle Verfahren gibt es nicht; es ist aber allgemein anerkannt. Dies scheint sich jetzt noch nicht überall herumgesprochen zu haben. Eine gesetzliche Regelung für dieses spezielle Verfahren gibt es nicht; es ist aber allgemein anerkannt. Dies scheint sich jetzt noch nicht überall herumgesprochen zu haben.
  
-==== VG Aachen, Beschluss vom 21.08.2026, 5 L 630/26.A ====+==== - VG Aachen, Beschluss vom 21.08.2026, 5 L 630/26.A ====
  
 Im vorliegenden Fall hatte das BAMF sich auf den Standpunkt gestellt, dass es sich bei dem Fortsetzungsantrag um einen nicht formwirksam gestellten Folgeantrag gemäß Art. 55 AVVO handeln würde. Aus der Antwort ergab sich, dass das BAMF offenbar davon ausging, dass das entsprechende Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht rechtskräftig abgeschlossen sei und also auch kein Raum mehr für eine aufschiebende Wirkung der Klage sei. Im vorliegenden Fall hatte das BAMF sich auf den Standpunkt gestellt, dass es sich bei dem Fortsetzungsantrag um einen nicht formwirksam gestellten Folgeantrag gemäß Art. 55 AVVO handeln würde. Aus der Antwort ergab sich, dass das BAMF offenbar davon ausging, dass das entsprechende Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht rechtskräftig abgeschlossen sei und also auch kein Raum mehr für eine aufschiebende Wirkung der Klage sei.
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