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art._83_ammvo

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 ===== - Wortlaut ===== ===== - Wortlaut =====
  
->Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 wird mit Wirkung vom 1Juli 2026 aufgehoben. +<blockquote> 
-> +Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 wird mit Wirkung vom 12Juni 2026 aufgehoben.((Berichtigung, ABl. L 90929 vom 25.11.2025, S.  1 (2024/1351) )) 
->Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen. + 
-> +Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in [[anhang_ii_der_asyl-_und_migrationsmanagement-verordnung|Anhang II]] zu lesen. 
->Die Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 bleibt in Kraft, sofern und solange sie nicht durch gemäß der vorliegenden Verordnung erlassene Durchführungsrechtsakte geändert wird.+ 
 +Die Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 bleibt in Kraft, sofern und solange sie nicht durch gemäß der vorliegenden Verordnung erlassene Durchführungsrechtsakte geändert wird. 
 +</blockquote>
  
 ~~socialite~~ ~~socialite~~
 +~~DISCUSSION~~
art._83_ammvo.1780523650.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel