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aufenthaltsgesetz

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aufenthaltsgesetz [2026/05/30 10:31] – [Abschnitt 1. Zuständigkeiten] marcelaufenthaltsgesetz [2026/05/30 14:31] (aktuell) marcel
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   * § 73a AufenthG: Unterrichtung über die Erteilung von Visa   * § 73a AufenthG: Unterrichtung über die Erteilung von Visa
   * § 73b AufenthG: Überprüfung der Zuverlässigkeit von im Visumverfahren tätigen Personen und Organisationen   * § 73b AufenthG: Überprüfung der Zuverlässigkeit von im Visumverfahren tätigen Personen und Organisationen
-  * § 73c Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern +  * § 73c AufenthG: Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern 
-  * § 74 Beteiligung des Bundes; Weisungsbefugnis+  * § 74 AufenthG: Beteiligung des Bundes; Weisungsbefugnis
  
 ==== Abschnitt 1a. Durchbeförderung ==== ==== Abschnitt 1a. Durchbeförderung ====
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