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aufenthaltsgesetz


Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Stand: 12. Juni 2026

Kapitel 1. Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2. Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet

Abschnitt 1. Allgemeines

Abschnitt 2. Einreise

Abschnitt 3. Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung

Abschnitt 4. Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit

Abschnitt 5. Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

  • § 22 AufenthG: Aufnahme aus dem Ausland
  • § 23 AufenthG: Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden
  • § 23a AufenthG: Aufenthaltsgewährung in Härtefällen
  • § 24 AufenthG: Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
  • § 25 AufenthG: Aufenthalt aus humanitären Gründen
  • § 25a AufenthG: Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen
  • § 25b AufenthG: Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
  • § 26 AufenthG: Dauer des Aufenthalts

Abschnitt 6. Aufenthalt aus familiären Gründen

Abschnitt 7. Besondere Aufenthaltsrechte

  • § 37 AufenthG: Recht auf Wiederkehr
  • § 38 AufenthG: Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
  • § 38a AufenthG: Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte

Abschnitt 8. Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit

Kapitel 3. Integration

Abschnitt 1. Gesellschaftliche Integration

Abschnitt 2. Integration in den Arbeitsmarkt

  • § 45a AufenthG: Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
  • § 45b AufenthG: Informations- und Beratungsangebote; Verordnungsermächtigung und Vorintegrationsmaßnahmen
  • § 45c AufenthG: Informationspflicht bei Anwerbung aus dem Ausland

Kapitel 4. Ordnungsrechtliche Vorschriften

Kapitel 5. Beendigung des Aufenthalts

Abschnitt 1. Begründung der Ausreisepflicht

Abschnitt 2. Durchsetzung der Ausreisepflicht

Kapitel 6. Haftung und Gebühren

Kapitel 7. Verfahrensvorschriften

Abschnitt 1. Zuständigkeiten

  • § 71 AufenthG: Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
  • § 71a AufenthG: Zuständigkeit und Unterrichtung
  • § 72 AufenthG: Beteiligungserfordernisse
  • § 72a AufenthG: Abgleich von Visumantragsdaten zu Sicherheitszwecken
  • § 73 AufenthG: Sonstige Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren, im Registrier- und Asylverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln; Prüfung von Personen
  • § 73a AufenthG: Unterrichtung über die Erteilung von Visa
  • § 73b AufenthG: Überprüfung der Zuverlässigkeit von im Visumverfahren tätigen Personen und Organisationen
  • § 73c AufenthG: Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern
  • § 74 AufenthG: Beteiligung des Bundes; Weisungsbefugnis

Abschnitt 1a. Durchbeförderung

Abschnitt 2. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Abschnitt 3. Verwaltungsverfahren

Abschnitt 4. Datenschutz

Kapitel 8. Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration

Kapitel 9. Straf- und Bußgeldvorschriften

Kapitel 9a. Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung

Kapitel 10. Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften

aufenthaltsgesetz.txt · Zuletzt geändert: von marcel