Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


aufenthaltsgesetz

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
aufenthaltsgesetz [2026/05/30 10:53] – [Seiten zu älteren Fassungen von Vorschriften im AufenthG] marcelaufenthaltsgesetz [2026/07/27 15:59] (aktuell) – [Abschnitt 4. Datenschutz] marcel
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ====== ====== Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ======
- 
-**Stand: 12. Juni 2026** 
  
 ===== Kapitel 1. Allgemeine Bestimmungen ===== ===== Kapitel 1. Allgemeine Bestimmungen =====
Zeile 220: Zeile 218:
   * § 86 AufenthG: Erhebung personenbezogener Daten   * § 86 AufenthG: Erhebung personenbezogener Daten
   * § 86a AufenthG: Erhebung personenbezogener Daten zu Förderungen der freiwilligen Ausreise und Reintegration   * § 86a AufenthG: Erhebung personenbezogener Daten zu Förderungen der freiwilligen Ausreise und Reintegration
 +  * § 86b AufenthG: Auslesen von Daten aus Pässen und Schweizer Personalausweisen durch Luftfahrtunternehmen
   * § 87 AufenthG: Übermittlungen an Ausländerbehörden   * § 87 AufenthG: Übermittlungen an Ausländerbehörden
   * § 88 AufenthG: Übermittlungen bei besonderen gesetzlichen Verarbeitungsregelungen   * § 88 AufenthG: Übermittlungen bei besonderen gesetzlichen Verarbeitungsregelungen
Zeile 279: Zeile 278:
   * § 106 AufenthG: Einschränkung von Grundrechten   * § 106 AufenthG: Einschränkung von Grundrechten
   * § 107 AufenthG: Stadtstaatenklausel   * § 107 AufenthG: Stadtstaatenklausel
- 
-===== Seiten zu älteren Fassungen von Vorschriften im AufenthG ===== 
- 
-Die folgenden Seiten beziehen sich auf frühere Fassungen des AufenthG und werden sukzessive oben eingearbeitet. 
- 
-  * [[§ 15 AufenthG]] Zurückweisung 
-  * [[§ 59 AufenthG]] Androhung der Abschiebung 
-  * [[§ 25b AufenthG]] Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration 
-  * [[§ 60 AufenthG]] Verbot der Abschiebung 
-  * [[§ 60a AufenthG]] Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 
  
 ~~socialite~~ ~~socialite~~
aufenthaltsgesetz.1780131190.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel