drittstaatenverfahren
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drittstaatenverfahren [2024/06/01 14:04] – marcel | drittstaatenverfahren [2024/07/13 12:10] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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>Der Bescheid vom 12. Januar 2021 ist formell rechtswidrig. Die Klägerin zu 1. ist vor seinem Erlass nicht persönlich angehört worden. Vielmehr wurden ihr lediglich die schriftlichen Fragebögen „Dublin Erst- und Zweitbefragung (D1277 + D1416)“ in arabischer Sprache zur schriftlichen Stellungnahme überreicht. | >Der Bescheid vom 12. Januar 2021 ist formell rechtswidrig. Die Klägerin zu 1. ist vor seinem Erlass nicht persönlich angehört worden. Vielmehr wurden ihr lediglich die schriftlichen Fragebögen „Dublin Erst- und Zweitbefragung (D1277 + D1416)“ in arabischer Sprache zur schriftlichen Stellungnahme überreicht. | ||
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drittstaatenverfahren.1717243445.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/07/13 12:10 (Externe Bearbeitung)