dublin-verfahren
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dublin-verfahren [2023/08/14 11:51] – 2003:e7:7f35:9600:3c45:f2c6:5c8c:e3da | dublin-verfahren [2024/11/01 22:21] (aktuell) – marcel | ||
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- | ====== | + | ====== Dublin-Verfahren ====== |
===== - Art. 16 Abhängige Personen ===== | ===== - Art. 16 Abhängige Personen ===== | ||
- | ==== - VG Düsseldorf, | + | ==== - Anspruch auf Zusammenführung der Klägerin zu ihrer Tochter, auf deren Unterstützung sie angewiesen ist ==== |
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+ | === VG Düsseldorf, | ||
> Denn die Beklagte ist gemäß Art. 16 Abs. 1 verpflichtet, | > Denn die Beklagte ist gemäß Art. 16 Abs. 1 verpflichtet, | ||
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> Diese Voraussetzungen liegen vor. Die Tochter der Klägerin, hält sich rechtmäßig mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG in Deutschland auf. Aus dem vorgelegten Attest des Arztes [...] ergibt sich, dass die Klägerin aus gesundheitlichen Gründen auf die Unterstützung ihrer Tochter angewiesen ist. Hiernach ist die Klägerin [...] deutlich in Ihrer Mobilität eingeschränkt und somit auf fremde Hilfe bezüglich Hausarbeiten, | > Diese Voraussetzungen liegen vor. Die Tochter der Klägerin, hält sich rechtmäßig mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG in Deutschland auf. Aus dem vorgelegten Attest des Arztes [...] ergibt sich, dass die Klägerin aus gesundheitlichen Gründen auf die Unterstützung ihrer Tochter angewiesen ist. Hiernach ist die Klägerin [...] deutlich in Ihrer Mobilität eingeschränkt und somit auf fremde Hilfe bezüglich Hausarbeiten, | ||
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+ | ===== - Art. 29 Modalitäten und Fristen ===== | ||
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+ | ==== - Art. 29 Abs. 2 Verlängerung der Überstellungsfrist ==== | ||
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+ | === - Kein Flüchtigsein ohne Bescheid === | ||
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+ | == VG Münster, Beschluss vom 28.10.2024, 10 L 927/24.A == | ||
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+ | >Vgl. zum Ganzen VG Münster, Gerichtsbescheid vom 3. Dezember 2022 – 8 K 812/22.A –, n. v., und Urteil vom 13. Mai 2024 – 10 K 2579/23.A –, n. v. | ||
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+ | === - Flüchtigsein muss zum Zeitpunkt der Meldung an anderen Mitgliedstaat noch andauern === | ||
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+ | == VG Gelsenkirchen, | ||
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+ | >Ein Flüchtigsein kann nach der Rechtsprechung angenommen werden, wenn die Überstellung nicht durchgeführt werden kann, weil der Antragsteller die ihm zugewiesene Wohnung verlassen hat, ohne die zuständigen nationalen Behörden über seine Abwesenheit zu informieren, | ||
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+ | >Vgl. m. w. N. BVerwG, Urteil vom 17. August 2021 - 1 C 26.20 -, juris Rn. 22 ff. | ||
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+ | >Dass für eine Überstellung grundsätzlich ein zusammenhängender Zeitraum von sechs Monaten zur Verfügung stehen soll, um die Überstellung zu bewerkstelligen, | ||
+ | > | ||
+ | >Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 -, juris Rn. 27. | ||
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Siehe auch: | Siehe auch: |
dublin-verfahren.1692006708.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/07/13 12:10 (Externe Bearbeitung)