dublin-verfahren
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dublin-verfahren [2024/06/01 18:05] – marcel | dublin-verfahren [2024/11/01 22:21] (aktuell) – marcel | ||
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===== - Art. 16 Abhängige Personen ===== | ===== - Art. 16 Abhängige Personen ===== | ||
- | ==== - VG Düsseldorf, | + | ==== - Anspruch auf Zusammenführung der Klägerin zu ihrer Tochter, auf deren Unterstützung sie angewiesen ist ==== |
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+ | === VG Düsseldorf, | ||
> Denn die Beklagte ist gemäß Art. 16 Abs. 1 verpflichtet, | > Denn die Beklagte ist gemäß Art. 16 Abs. 1 verpflichtet, | ||
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==== - Art. 29 Abs. 2 Verlängerung der Überstellungsfrist ==== | ==== - Art. 29 Abs. 2 Verlängerung der Überstellungsfrist ==== | ||
- | === - VG Gelsenkirchen, | + | === - Kein Flüchtigsein ohne Bescheid === |
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+ | == VG Münster, Beschluss vom 28.10.2024, 10 L 927/24.A == | ||
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+ | >Vgl. zum Ganzen VG Münster, Gerichtsbescheid vom 3. Dezember 2022 – 8 K 812/22.A –, n. v., und Urteil vom 13. Mai 2024 – 10 K 2579/23.A –, n. v. | ||
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+ | === - Flüchtigsein muss zum Zeitpunkt der Meldung an anderen Mitgliedstaat noch andauern === | ||
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+ | == VG Gelsenkirchen, | ||
- | >Ein Flüchtigsein kann nach der Rechtsprechung angenommen werden, wenn die Überstellung nicht durchgeführt werden kann, weil der Antragsteller die ihm zugewiesene Wohnung verlassen hat, ohne die zuständigen nationalen Behörden über seine Abwesenheit zu informieren, | + | >Ein Flüchtigsein kann nach der Rechtsprechung angenommen werden, wenn die Überstellung nicht durchgeführt werden kann, weil der Antragsteller die ihm zugewiesene Wohnung verlassen hat, ohne die zuständigen nationalen Behörden über seine Abwesenheit zu informieren, |
- | werden, sich der Überstellung zu entziehen, sofern der Betroffene ordnungsgemäß über die ihm insoweit obliegenden Pflichten unterrichtet wurde. Wie aus der Verwendung der Zeitform des Präsens in Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO („flüchtig ist“) folgt, muss der Antragsteller im Zeitpunkt der Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist noch (aktuell) flüchtig sein, die Flucht also noch fortbestehen. Für eine Verlängerung der Überstellungsfrist bedarf es keiner Abstimmung zwischen dem ersuchenden und dem ersuchten Mitgliedstaat, | + | |
- | zugleich die neue Überstellungsfrist benennt. | + | |
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>Vgl. m. w. N. BVerwG, Urteil vom 17. August 2021 - 1 C 26.20 -, juris Rn. 22 ff. | >Vgl. m. w. N. BVerwG, Urteil vom 17. August 2021 - 1 C 26.20 -, juris Rn. 22 ff. |
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