Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


griechenland

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
griechenland [2025/10/12 21:52] marcelgriechenland [2025/10/12 22:12] (aktuell) – [4. VG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2025, 13 K 8966/25.A] marcel
Zeile 45: Zeile 45:
 >vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 18. August 2025 - W 4 S 25.33868 -, juris, Rn. 32 ff. unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 21. November 2024 - 1 C 24/23 -, juris, Rn. 88. >vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 18. August 2025 - W 4 S 25.33868 -, juris, Rn. 32 ff. unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 21. November 2024 - 1 C 24/23 -, juris, Rn. 88.
 > >
->vermag dies die Kammer schon deshalb nicht zu überzeugen, weil die in den genannten bundesverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen jeweils vorgenommenen Beurteilungen der allgemeinen asyl-, abschiebungs- oder überstellungsrelevanten Lagen in Italien bzw. Griechenland maßgeblich von den tatsächlichen Verhältnissen in den jeweiligen Staaten abhängen, die naturgemäß divergieren (können), sodass in Bezug auf Italien getroffene Feststellungen nicht ohne Weiteres auf Griechenland übertragen werden können. Überdies erscheint die Übertragbarkeit der bzgl. Italien praktizierten Gleichbeurteilung der Lage hinsichtlich männlicher und weiblicher Schutzberechtigter auf die Beurteilung der Situation in Griechenland auch deshalb ernstlich zweifelhaft, weil das BVerwG seiner Beurteilung der allgemeinen asyl-, abschiebungs- oder überstellungsrelevanten Lage in Italien von vornherein eine andere, nämlich gegenüber der  +>vermag dies die Kammer schon deshalb nicht zu überzeugen, weil die in den genannten bundesverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen jeweils vorgenommenen Beurteilungen der allgemeinen asyl-, abschiebungs- oder überstellungsrelevanten Lagen in Italien bzw. Griechenland maßgeblich von den tatsächlichen Verhältnissen in den jeweiligen Staaten abhängen, die naturgemäß divergieren (können), sodass in Bezug auf Italien getroffene Feststellungen nicht ohne Weiteres auf Griechenland übertragen werden können. Überdies erscheint die Übertragbarkeit der bzgl. Italien praktizierten Gleichbeurteilung der Lage hinsichtlich männlicher und weiblicher Schutzberechtigter auf die Beurteilung der Situation in Griechenland auch deshalb ernstlich zweifelhaft, weil das BVerwG seiner Beurteilung der allgemeinen asyl-, abschiebungs- oder überstellungsrelevanten Lage in Italien von vornherein eine andere, nämlich gegenüber der bei seiner Beurteilung der Lage in Griechenland in den Blick genommenen Personengruppe weiter gefasste und gerade nicht – wie dort – auf männliche Personen begrenzte Personengruppe zugrunde legte.
-bei seiner Beurteilung der Lage in Griechenland in den Blick genommenen Personengruppe weiter gefasste und gerade nicht – wie dort – auf männliche Personen begrenzte Personengruppe zugrunde legte.+
 > >
 >Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 2024 - 1 C 24.23 -, juris, Rn. 88; dazu auch schon soeben unter aa. >Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 2024 - 1 C 24.23 -, juris, Rn. 88; dazu auch schon soeben unter aa.
Zeile 54: Zeile 53:
 >Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 2025 - 1 C 18.24 -, juris, Rn. 35 ff., 43, >Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 2025 - 1 C 18.24 -, juris, Rn. 35 ff., 43,
 > >
->Diese Annahme ist im Rahmen der vorliegend allein summarischen Prüfung nach Auffassung der Kammer derzeit nicht uneingeschränkt auf die Personengruppe der alleinstehenden Frauen übertragbar. Denn für diese Personengruppe dürften ungeachtet eines möglicherweise mit alleinstehenden männlichen Schutzberechtigten vergleichbaren Durchsetzungsvermögens jedenfalls weitergehende bzw. andere Bedürfnisse anzunehmen sein. Etwa handelt es sich bei möglicherweise erreichbaren Notunterkünften häufig um Unterkünfte ohne Rückzugsräume, die ausschließlich von (fremden)  +>Diese Annahme ist im Rahmen der vorliegend allein summarischen Prüfung nach Auffassung der Kammer derzeit nicht uneingeschränkt auf die Personengruppe der alleinstehenden Frauen übertragbar. Denn für diese Personengruppe dürften ungeachtet eines möglicherweise mit alleinstehenden männlichen Schutzberechtigten vergleichbaren Durchsetzungsvermögens jedenfalls weitergehende bzw. andere Bedürfnisse anzunehmen sein. Etwa handelt es sich bei möglicherweise erreichbaren Notunterkünften häufig um Unterkünfte ohne Rückzugsräume, die ausschließlich von (fremden) Männern bewohnt werden.
-Männern bewohnt werden.+
 > >
 >Vgl. etwa VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 27. August 2025 - 18a L 1375/25.A -, juris, Rn. 30 f.; VG Hamburg, Beschluss vom 13. August 2025 - 12 AE 5505/25 -, juris, Rn. 6; VG Hannover, Beschluss vom 6. August 2025 - 2 B 7190/25 -, juris, Rn. 23 f., und VG Gießen, Beschluss vom 16. Juli 2025 - 1 L 3807/25.GI.A -, juris, Rn. 10 ff. >Vgl. etwa VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 27. August 2025 - 18a L 1375/25.A -, juris, Rn. 30 f.; VG Hamburg, Beschluss vom 13. August 2025 - 12 AE 5505/25 -, juris, Rn. 6; VG Hannover, Beschluss vom 6. August 2025 - 2 B 7190/25 -, juris, Rn. 23 f., und VG Gießen, Beschluss vom 16. Juli 2025 - 1 L 3807/25.GI.A -, juris, Rn. 10 ff.
Zeile 64: Zeile 62:
  
 {{:0:vg_aachen_gr_frau_80v_pos.pdf|Beschluss}} {{:0:vg_aachen_gr_frau_80v_pos.pdf|Beschluss}}
 +
 +===== - VG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2025, 13 K 8966/25.A =====
 +
 +>Zur Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe des stattgebenden Beschlusses im Eilverfahren (13 L 3219/25.A) vom 30. September 2025 Bezug genommen.
 +
 +Anmerkung: Der entsprechende Eilbeschluss findet sich direkt hierunter.
 +
 +{{:0:vg_dus_gr_frau_urt_pos.pdf|Urteil}}
 +
 +===== - VG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2025, 13 L 3219/25.A =====
 +
 +>Denn die Antragstellerin unterfällt als Frau nicht der vorgenannten Gruppe.
 +
 +{{:0:vg_dus_gr_frau_80v_pos.pdf|Beschluss}}
 +
 +===== - Nachrichten =====
 +
 +  * Migazin, 07.10.2025: Abschreckung und Kostensenkung: Griechenland kürzt Sozialleistungen für Asylberechtigte auf das „absolut notwendige“
 +    * [[https://www.migazin.de/2025/10/07/griechenland-kuerzt-sozialleistungen-fuer-asylberechtigte-auf-das-absolut-notwendige/]]
  
 ~~socialite~~ ~~socialite~~
griechenland.1760298777.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel