iran
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| iran [2023/05/13 21:17] – marcel | iran [2026/06/04 09:36] (aktuell) – [2.2 Geschlechtsspezifische Verfolgung] marcel | ||
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| >Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe, | >Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe, | ||
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| - | >Ob eine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit im Falle exilpolitischer Aktivitäten für (kurdische) Oppositionsgruppen vorliegt, ist nach den konkret-individuellen Ge- samtumständen des Einzelfalles zu beurteilen. Ab welcher Intensität der politischen Aktivitäten es zu Verfolgungshandlungen kommt, lässt sich dabei nicht allgemeingültig beantworten. Die passive Mitgliedschaft oder die vereinzelte Teilnahme an Demonstrationen allein genügen in der Regel jedoch nicht. Insoweit erscheint es lebensfremd, | + | >Ob eine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit im Falle exilpolitischer Aktivitäten für (kurdische) Oppositionsgruppen vorliegt, ist nach den konkret-individuellen Ge- samtumständen des Einzelfalles zu beurteilen. Ab welcher Intensität der politischen Aktivitäten es zu Verfolgungshandlungen kommt, lässt sich dabei nicht allgemeingültig beantworten. Die passive Mitgliedschaft oder die vereinzelte Teilnahme an Demonstrationen allein genügen in der Regel jedoch nicht. Insoweit erscheint es lebensfremd, |
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| >Vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Iran vom 16. Februar 2022 (Stand: 23. Dezember 2021), S. 15; BfA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, | >Vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Iran vom 16. Februar 2022 (Stand: 23. Dezember 2021), S. 15; BfA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, | ||
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| >b. An dieser Einschätzung der Gefährdungslage für Rückkehrer ist vorerst weiter festzuhalten, | >b. An dieser Einschätzung der Gefährdungslage für Rückkehrer ist vorerst weiter festzuhalten, | ||
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| - | >Vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Iran vom 30. November 2022 (Stand: 18. No- vember 2022), S. 6 und 10; vgl. zudem u. a. Spiegel, Proteste in Iran - Hunderte Menschen in Teheran zu Freiheitsstrafen verurteilt (im Internet abrufbar unter https:// | + | >Vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Iran vom 30. November 2022 (Stand: 18. No- vember 2022), S. 6 und 10; vgl. zudem u. a. Spiegel, Proteste in Iran - Hunderte Menschen in Teheran zu Freiheitsstrafen verurteilt (im Internet abrufbar unter https:// |
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| >Mit Blick auf diese Situation warnt das Auswärtige Amt auch gegenwärtig noch vor Reisen nach Iran. Auch für deutsche Staatsangehörige bestehe die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, | >Mit Blick auf diese Situation warnt das Auswärtige Amt auch gegenwärtig noch vor Reisen nach Iran. Auch für deutsche Staatsangehörige bestehe die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, | ||
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| - | >Vgl. Auswärtiges Amt, Iran: Reise- und Sicherheits- hinweise, Stand: 31. Januar 2023 (im Internet abruf- bar unter https:// | + | >Vgl. Auswärtiges Amt, Iran: Reise- und Sicherheitshinweise, Stand: 31. Januar 2023 (im Internet abruf- bar unter https:// |
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| - | >Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, | + | >Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, |
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| - | Vgl. hierzu u. a. WDR vom 5. April 2023, Abschiebe- stopp in den Iran verlängert (im Internet abrufbar unter: https:// | + | >Vgl. hierzu u. a. WDR vom 5. April 2023, Abschiebestopp |
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| - | >Dass angesichts der beschriebenen Situation in Iran auch für die Zeit nach dem Aus- laufen | + | >Dass angesichts der beschriebenen Situation in Iran auch für die Zeit nach dem Auslaufen |
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| >vgl. etwa tagesschau, Demonstration in Berlin - Zehntausende gegen Irans Führung, 22. Oktober 2022 (im Internet abrufbar unter https:// | >vgl. etwa tagesschau, Demonstration in Berlin - Zehntausende gegen Irans Führung, 22. Oktober 2022 (im Internet abrufbar unter https:// | ||
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| + | ==== - Geschlechtsspezifische Verfolgung ==== | ||
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| + | Siehe auch [[geschlechtsspezifische Verfolgung]]. | ||
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| + | === - Verwestlichung === | ||
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| + | == - VG Aachen, Urteil vom 01.04.2025, 10 K 2192/22.A == | ||
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| + | Rn. 82 f.: | ||
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| + | >Damit ist die Klägerin zur Überzeugung der Kammer als Teil einer sozialen Gruppe mit deutlich abgegrenzter Identität in ihrem Herkunftsland anzusehen, die aufgrund ihrer gemeinsam geteilten Überzeugung nach den zuvor im Einzelnen aufgezeigten in Iran geltenden sozialen, moralischen und rechtlichen Normen von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet und ausgegrenzt wird und ständig in der Gefahr ist, physischer oder psychischer Gewalt ausgesetzt zu sein. Gerade die Frauen, die nicht nur ihren Hijab ablegen und damit gegen den Verschleierungszwang verstoßen, sondern offen für Gleichberechtigung eintreten, sich den einer Gleichberechtigung entgegenstehenden sozialen und rechtlichen Normen nicht unterordnen und sogar widersetzen und nach einem selbstbestimmten, | ||
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| + | >Vgl. hierzu auch OVG Schl.-H., Urteil vom 12. Dezember 2023 - 2 LB 9/22 -, juris, Rn. 121 ff., 123; VG Berlin, Urteil vom 18. März 2025 - 3 K 350/23 A -, juris, Rn. 27; VG Hamburg, Urteile vom 23. Juli 2024 - 10 A 4960/22 -, juris, Rn. 35, und vom 9. April 2024 - 10 A 5193/23 -, juris, Rn. 32. | ||
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| + | == - VG Aachen, Urteil vom 08.04.2025, 10 K 259/23.A == | ||
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| + | Rn. 83 f.: | ||
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| + | >b. Zur Überzeugung des Gerichts ist die Klägerin auch als Teil einer sozialen Gruppe mit deutlich abgegrenzter Identität in ihrem Herkunftsland anzusehen, die aufgrund ihrer gemeinsam geteilten Überzeugung nach der oben dargelegten Erkenntnislage in Iran und den dort geltenden sozialen, moralischen und rechtlichen Normen von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet und ausgegrenzt wird und ständig in der Gefahr ist, physischer oder psychischer Gewalt ausgesetzt zu sein. Sie würde auf Grund ihrer Lebenseinstellung und unter Beibehaltung des in Deutschland geführten Lebensstils als eine sog. " | ||
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| + | >Vgl. hierzu auch OVG Schl.-H., Urteil vom 12. Dezember 2023 - 2 LB 9/22 -, juris Rn. 121 ff., 123; VG Berlin, Urteil vom 18. März 2025 - 3 K 350/23 A -, juris Rn. 27; VG Hamburg, Urteile vom 23. Juli 2024 - 10 A 4960/22 -, juris Rn. 35, und vom 9. April 2024 - 10 A 5193/23 -, juris Rn. 32. | ||
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