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rechtsirrtuemer [2024/06/08 21:28] – marcel | rechtsirrtuemer [2024/09/19 12:50] (aktuell) – [6. „Der subsidiäre Schutz ist nur ein Jahr lang gültig!“] 194.242.20.103 | ||
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==== - „Wer studiert, darf in Deutschland bleiben!“ ==== | ==== - „Wer studiert, darf in Deutschland bleiben!“ ==== | ||
- | Das ist gewissermaßen | + | Das ist gewissermaßen |
Verwirrend ist hierbei insbesondere, | Verwirrend ist hierbei insbesondere, | ||
- | Vollständigkeitshalber sei erwähnt, dass es durchaus auch Studiengänge gibt, die zugleich als Ausbildung gelten. Ein Beispiel hierfür wäre der Studiengang „[[https:// | + | Vollständigkeitshalber sei erwähnt, dass es durchaus auch Studiengänge gibt, die zugleich als Ausbildung gelten. Ein Beispiel hierfür wäre der Studiengang „[[https:// |
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+ | ===== - „Wer in Deutschland geboren wurde, ist deutscher Staatsangehöriger!“ ===== | ||
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+ | Eine weit verbreitete falsche Vorstellung ist auch, dass man, wenn man in Deutschland geboren wird, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Es gibt grundsätzlich zwei Modelle, nach denen ein Staatsangehörigkeitsrecht aufgebaut sein kann: Das „ius sanguinis“ („Recht des Blutes“) und das „ius soli“ („Recht des Bodens“). Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wird nach wie vor vom Gedanken des „ius sanguinis“ dominiert: Das bedeutet, deutsch ist, wer ein deutsches Elternteil hat, § 4 Abs. 1 Satz 1 StAG. Zwar wurde diese Regel schon vor einiger Zeit durch Ansätze eines „ius soli“ ergänzt, § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG. „Ius soli“ bedeutet, dass ich alleine dadurch, dass ich auf einem bestimmten staatlichen Territorium geboren werde, erhalte ich die Staatsangehörigkeit dieses Staates. So wird es beispielsweise immer über die USA berichtet, inwiefern das tatsächlich zutrifft, entzieht sich meiner Kenntnis. | ||
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+ | In Deutschland setzt diese Regelung allerdings nicht nur voraus, dass ich in Deutschland geboren werde, sondern zudem auch, dass eines meiner Elternteile schon seit acht (bald: fünf) Jahren **rechtmäßig** in Deutschland sein und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. | ||
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+ | <note warning> | ||
+ | Die Betonung liegt auf „rechtmäßig“. Nicht rechtmäßig in diesem Sinne ist insbesondere ein nur geduldeteter Aufenthalt. Die Kinder (vormals) geduldeter Eltern erhalten also auch dann nicht die Staatsangehörigkeit, | ||
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===== - „Wer fünf Jahre in Deutschland ist, kann eingebürgert werden!“ ===== | ===== - „Wer fünf Jahre in Deutschland ist, kann eingebürgert werden!“ ===== | ||
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Der Anspruch auf Einbürgerung ist geregelt in § 10 Abs. 1 StAG. Dieser setzt bislang einen **rechtmäßigen** Aufenthalt von acht Jahren voraus, der unter Umständen abgekürzt werden kann, auf sechs Jahre. In Zukunft reicht dann ein rechtmäßiger Aufenthalt von fünf Jahren aus, der abgekürzt werden kann, auf drei Jahre. So oder so müssen noch diverse weitere Voraussetzungen vorliegen. | Der Anspruch auf Einbürgerung ist geregelt in § 10 Abs. 1 StAG. Dieser setzt bislang einen **rechtmäßigen** Aufenthalt von acht Jahren voraus, der unter Umständen abgekürzt werden kann, auf sechs Jahre. In Zukunft reicht dann ein rechtmäßiger Aufenthalt von fünf Jahren aus, der abgekürzt werden kann, auf drei Jahre. So oder so müssen noch diverse weitere Voraussetzungen vorliegen. | ||
- | Die Betonung liegt allerdings auf dem Wörtchen „rechtmäßig“. Nicht als rechtmäßig in diesem Sinne gilt insbesondere ein Aufenthalt in der Duldung (§ 60a AufenthG). Auch ein gestatteter Aufenthalt (§ 55 AsylG) während eines Asylverfahrens kann nur unter Umständen angerechnet werden. Wer also bereits seit zehn Jahren in Deutschland ist, aber erst seit einem Jahr eine Aufenthaltserlaubnis hat und die neun Jahre zuvor geduldet war, hat keinen Anspruch auf eine Einbürgerung. | + | Die Betonung liegt allerdings |
===== - „Wer fünf Jahre in Deutschland ist, bekommt einen Chancen-Aufenthalt!“ ===== | ===== - „Wer fünf Jahre in Deutschland ist, bekommt einen Chancen-Aufenthalt!“ ===== | ||
- | Ok, dann kann ich also nicht eingebürgert werden, aber immerhin kann man doch nach fünf Jahren in Deutschland ein Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG bekommen? Leider hat auch diese Sache einen Haken. Abgesehen davon, dass auch für ein sog. Chancen-Aufenthaltsrecht noch ein paar andere Voraussetzungen vorliegen müssen, die allerdings in der Tat vergleichsweise niedrigschwellig ausgestaltet sind, ist das Chancen-Aufenthaltsrecht stichtagsgebunden. Das bedeutet, dass die fünf Jahre andauernde Voraufenthaltszeit bereits am 31.10.2022 vorhanden gewesen sein muss. Praktisch bedeutet das, dass nur Menschen, die schon seit Oktober 2017 in Deutschland sind, von der Regelung profitieren | + | Ok, dann kann ich also nicht eingebürgert werden, aber immerhin kann man doch nach fünf Jahren in Deutschland ein Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG bekommen? Leider hat auch diese Sache einen Haken. Abgesehen davon, dass auch für ein sog. Chancen-Aufenthaltsrecht noch ein paar andere Voraussetzungen vorliegen müssen, die allerdings in der Tat vergleichsweise niedrigschwellig ausgestaltet sind, ist das Chancen-Aufenthaltsrecht stichtagsgebunden. Das bedeutet, dass die fünf Jahre andauernde Voraufenthaltszeit bereits am 31.10.2022 vorhanden gewesen sein muss. Praktisch bedeutet das, dass nur Menschen, die schon seit Oktober 2017 in Deutschland sind, von der Regelung profitieren |
===== - „Der subsidiäre Schutz ist nur ein Jahr lang gültig!“ ===== | ===== - „Der subsidiäre Schutz ist nur ein Jahr lang gültig!“ ===== | ||
- | Das deutsche Asylrecht kennt verschiedene Schutzstatus (Asylberechtigung, | + | Das deutsche Asylrecht kennt verschiedene Schutzstatus (Asylberechtigung, |
Daraus hat sich unter Geflüchteten der Sprachgebrauch entwickelt, dass jemand „ein Jahr“ oder „drei Jahre“ bekommen habe, womit eben gemeint war, dass jemand subsidiären Schutz oder eben die Flüchtlingseigenschaft bekommen habe. Dieser Sprachgebrauch ist allerdings insoweit überholt, als mittlerweile auch für den subsidiären Schutz eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt wird. Dies ist eine der wenigen sinnvollen Änderungen im ansonsten einigermaßen unsäglichen „Rückführungsverbesserungsgesetz“ der Ampel. | Daraus hat sich unter Geflüchteten der Sprachgebrauch entwickelt, dass jemand „ein Jahr“ oder „drei Jahre“ bekommen habe, womit eben gemeint war, dass jemand subsidiären Schutz oder eben die Flüchtlingseigenschaft bekommen habe. Dieser Sprachgebrauch ist allerdings insoweit überholt, als mittlerweile auch für den subsidiären Schutz eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt wird. Dies ist eine der wenigen sinnvollen Änderungen im ansonsten einigermaßen unsäglichen „Rückführungsverbesserungsgesetz“ der Ampel. |
rechtsirrtuemer.1717874920.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/07/13 12:10 (Externe Bearbeitung)