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rechtsirrtuemer [2024/06/12 07:42] – marcel | rechtsirrtuemer [2024/09/19 12:50] (aktuell) – [6. „Der subsidiäre Schutz ist nur ein Jahr lang gültig!“] 194.242.20.103 | ||
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===== - „Wer in Deutschland geboren wurde, ist deutscher Staatsangehöriger!“ ===== | ===== - „Wer in Deutschland geboren wurde, ist deutscher Staatsangehöriger!“ ===== | ||
- | Eine weit verbreitete falsche Vorstellung ist auch, dass man, wenn man in Deutschland geboren wird, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Es gibt grundstäzlich | + | Eine weit verbreitete falsche Vorstellung ist auch, dass man, wenn man in Deutschland geboren wird, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Es gibt grundsätzlich |
- | ===== - „Wer fünf Jahre in Deutschland | + | In Deutschland setzt diese Regelung allerdings nicht nur voraus, dass ich in Deutschland |
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+ | Die Betonung liegt auf „rechtmäßig“. Nicht rechtmäßig in diesem Sinne ist insbesondere ein nur geduldeteter Aufenthalt. Die Kinder (vormals) geduldeter Eltern erhalten also auch dann nicht die Staatsangehörigkeit, | ||
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+ | ===== - „Wer fünf Jahre in Deutschland ist, kann eingebürgert werden!“ ===== | ||
Das Staatsangehörigkeitsrecht wird reformiert. Die Reform tritt in wenigen Wochen in Kraft, und wird für einige Menschen Verbesserungen mit sich bringen, für andere nicht, aber das soll hier nicht das Thema sein. Worauf es hier ankommt, ist ein häufig zu beobachtendes Phänomen: Über anstehende Änderungen wird auf diversen Kanälen berichtet; nur sind die Berichte leider ungenau und es bleiben wesentliche Aspekte auf der Strecke, sodass im Ergebnis ein falscher Eindruck entsteht. | Das Staatsangehörigkeitsrecht wird reformiert. Die Reform tritt in wenigen Wochen in Kraft, und wird für einige Menschen Verbesserungen mit sich bringen, für andere nicht, aber das soll hier nicht das Thema sein. Worauf es hier ankommt, ist ein häufig zu beobachtendes Phänomen: Über anstehende Änderungen wird auf diversen Kanälen berichtet; nur sind die Berichte leider ungenau und es bleiben wesentliche Aspekte auf der Strecke, sodass im Ergebnis ein falscher Eindruck entsteht. | ||
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Der Anspruch auf Einbürgerung ist geregelt in § 10 Abs. 1 StAG. Dieser setzt bislang einen **rechtmäßigen** Aufenthalt von acht Jahren voraus, der unter Umständen abgekürzt werden kann, auf sechs Jahre. In Zukunft reicht dann ein rechtmäßiger Aufenthalt von fünf Jahren aus, der abgekürzt werden kann, auf drei Jahre. So oder so müssen noch diverse weitere Voraussetzungen vorliegen. | Der Anspruch auf Einbürgerung ist geregelt in § 10 Abs. 1 StAG. Dieser setzt bislang einen **rechtmäßigen** Aufenthalt von acht Jahren voraus, der unter Umständen abgekürzt werden kann, auf sechs Jahre. In Zukunft reicht dann ein rechtmäßiger Aufenthalt von fünf Jahren aus, der abgekürzt werden kann, auf drei Jahre. So oder so müssen noch diverse weitere Voraussetzungen vorliegen. | ||
- | Die Betonung liegt allerdings auf dem Wörtchen „rechtmäßig“. Nicht als rechtmäßig in diesem Sinne gilt insbesondere ein Aufenthalt in der Duldung (§ 60a AufenthG). Auch ein gestatteter Aufenthalt (§ 55 AsylG) während eines Asylverfahrens kann nur unter Umständen angerechnet werden. Wer also bereits seit zehn Jahren in Deutschland ist, aber erst seit einem Jahr eine Aufenthaltserlaubnis hat und die neun Jahre zuvor geduldet war, hat keinen Anspruch auf eine Einbürgerung. | + | Die Betonung liegt allerdings |
===== - „Wer fünf Jahre in Deutschland ist, bekommt einen Chancen-Aufenthalt!“ ===== | ===== - „Wer fünf Jahre in Deutschland ist, bekommt einen Chancen-Aufenthalt!“ ===== | ||
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===== - „Der subsidiäre Schutz ist nur ein Jahr lang gültig!“ ===== | ===== - „Der subsidiäre Schutz ist nur ein Jahr lang gültig!“ ===== | ||
- | Das deutsche Asylrecht kennt verschiedene Schutzstatus (Asylberechtigung, | + | Das deutsche Asylrecht kennt verschiedene Schutzstatus (Asylberechtigung, |
Daraus hat sich unter Geflüchteten der Sprachgebrauch entwickelt, dass jemand „ein Jahr“ oder „drei Jahre“ bekommen habe, womit eben gemeint war, dass jemand subsidiären Schutz oder eben die Flüchtlingseigenschaft bekommen habe. Dieser Sprachgebrauch ist allerdings insoweit überholt, als mittlerweile auch für den subsidiären Schutz eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt wird. Dies ist eine der wenigen sinnvollen Änderungen im ansonsten einigermaßen unsäglichen „Rückführungsverbesserungsgesetz“ der Ampel. | Daraus hat sich unter Geflüchteten der Sprachgebrauch entwickelt, dass jemand „ein Jahr“ oder „drei Jahre“ bekommen habe, womit eben gemeint war, dass jemand subsidiären Schutz oder eben die Flüchtlingseigenschaft bekommen habe. Dieser Sprachgebrauch ist allerdings insoweit überholt, als mittlerweile auch für den subsidiären Schutz eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt wird. Dies ist eine der wenigen sinnvollen Änderungen im ansonsten einigermaßen unsäglichen „Rückführungsverbesserungsgesetz“ der Ampel. |
rechtsirrtuemer.1718170940.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/07/13 12:10 (Externe Bearbeitung)